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In unserem Webinar werden wir die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung bereitstellen und Ihnen aufzeigen, welche Lösungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sein können. Ein besonderer Fokus wird dabei auf den Möglichkeiten mit DATEV liegen, die sich ideal in Ihre bestehende Infrastruktur integrieren lassen.

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Steuern für Einzelunternehmen: Ein Überblick über Zahlungstermine und Planung

Sie haben sich dazu entschieden, Ihr eigenes Einzelunternehmen zu gründen oder sind bereits selbstständig tätig und fragen sich nun, welche Steuern für Sie relevant sind und wann diese fällig werden? Lassen Sie uns das genau betrachten, um Ihnen Klarheit zu verschaffen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die Bedeutung der Steuerplanung für Einzelunternehmen

Im Folgenden werden wir uns damit befassen, welche Steuern bei der Gründung oder Führung Ihres Einzelunternehmens anfallen und wie Sie diese am besten im Blick behalten können. Eine sorgfältige Planung der Steuerzahlungen ist entscheidend, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren zu können.

Welche Steuern sind für Einzelunternehmen relevant?

Als Einzelunternehmer unterliegen Sie verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen. Dazu gehören

  • die Gewerbesteuer,
  • die Umsatzsteuer (falls Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze haben) und
  • Ihre Einkommensteuer als Privatperson.

Diese drei Steuerarten sollten Sie im Blick behalten und rechtzeitig zahlen, um keine Bußgelder oder Verzugszinsen zu riskieren.

Zahlungstermine im Überblick

Die Zahlungstermine für die verschiedenen Steuern sollten Sie genau kennen und im Voraus planen, um Ihre Liquidität nicht zu gefährden.


Für die Umsatzsteuer sind quartalsweise Voranmeldungen erforderlich, die jeweils (inkl. Verlängerung durch Sondervorauszahlung) am 10. Mai, 10. August, 10. November und 10. Februar des Folgejahres fällig sind.


Auch die Gewerbesteuer ist quartalsweise zu entrichten, und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Einzelunternehmer einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500,00 € pro Jahr haben und erst bei Gewinnen über diesem Betrag Gewerbesteuer zahlen müssen.


Die Einkommensteuer als Privatperson müssen Sie ebenfalls vierteljährlich im Voraus zahlen, und zwar jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Planung und Abschlusszahlungen

Eine sorgfältige Planung der Steuerzahlungen ist unerlässlich, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Beachten Sie, dass sich die Zahlungstermine teilweise überschneiden können, was zu einer erhöhten Belastung Ihrer Liquidität führen kann. Planen Sie daher Ihre Zahlungen im Voraus und behalten Sie die Termine im Auge.


Nach Einreichung Ihrer Steuererklärung müssen Sie gegebenenfalls noch Abschlusszahlungen leisten, insbesondere für die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Beachten Sie diese Zahlungen und planen Sie sie rechtzeitig ein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Fazit: Eine gute Planung ist entscheidend

Eine sorgfältige Planung der Steuerzahlungen ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Einzelunternehmens. Behalten Sie die verschiedenen Zahlungstermine im Blick und planen Sie Ihre Liquidität entsprechend. Auf diese Weise können Sie finanzielle Engpässe vermeiden und sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.

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