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In unserem Webinar werden wir die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung bereitstellen und Ihnen aufzeigen, welche Lösungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sein können. Ein besonderer Fokus wird dabei auf den Möglichkeiten mit DATEV liegen, die sich ideal in Ihre bestehende Infrastruktur integrieren lassen.

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Alles, was Sie über das OSS-Verfahren wissen müssen

Verkaufen Sie Ihre Produkte europaweit an Privatkunden? Dann ist das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) für Sie von großer Bedeutung. Dieses Verfahren kann Ihnen erheblichen administrativen Aufwand ersparen und Ihnen helfen, Steuerschwierigkeiten in verschiedenen Ländern zu vermeiden. In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, wie das OSS-Verfahren funktioniert und warum es für Ihr Geschäft essenziell ist.

Was ist das OSS-Verfahren?

Das OSS-Verfahren ist ein EU-weiter Mechanismus zur Vereinfachung der Umsatzsteuerpflicht für Onlinehändler, die an Privatkunden in der gesamten EU verkaufen. Normalerweise müssten Sie sich in jedem EU-Land, in dem Sie verkaufen, für die Umsatzsteuer registrieren und diese abführen. Mit dem OSS-Verfahren können Sie alle Umsatzsteuerangelegenheiten zentral über das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland abwickeln.

Warum ist das OSS-Verfahren wichtig?

Überschreiten Sie die Lieferschwelle von EUR 10.000 Nettoumsatz pro Jahr innerhalb der EU, verlagert sich die Steuerpflicht in das Land des Empfängers. Das bedeutet, dass Sie die dort geltende Umsatzsteuer abführen müssen. Ohne das OSS-Verfahren müssten Sie sich in jedem betroffenen Land einzeln registrieren und die Steuer dort abführen. Das OSS-Verfahren reduziert diesen Aufwand erheblich und vereinfacht die Steuerabwicklung.

Beispiel zur Verdeutlichung

Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen Produkte an Privatkunden in Italien. Solange Ihr Gesamtumsatz in der EU unter EUR 10.000 liegt, müssen Sie lediglich die deutsche Umsatzsteuer von 19% abführen. Sobald Sie jedoch die EUR 10.000 Grenze überschreiten, verlagert sich die Steuerpflicht in das Land des Empfängers. Verkaufen Sie also ein Produkt nach Italien, wird der italienische Steuersatz fällig. Ein Verkauf nach Frankreich erfordert dann den französischen Steuersatz und so weiter.

Wie funktioniert das OSS-Verfahren?

Wenn Ihr Jahresumsatz an Privatkunden in der gesamten EU unter EUR 10.000 liegt, zahlen Sie nur die deutsche Umsatzsteuer. Überschreiten Sie diese Grenze, wird die Umsatzsteuer des jeweiligen Empfängerlandes fällig. Das OSS-Verfahren erlaubt Ihnen, diese Steuern zentral in Deutschland zu melden und abzuführen. Sie melden sich einmal beim Bundeszentralamt für Steuern an und führen dann alle relevanten Umsätze dort auf.

Registrierung für das OSS-Verfahren

Die Registrierung für das OSS-Verfahren erfolgt über das Elster-Portal. Sie benötigen Ihre deutsche und ggf. ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie gegebenenfalls Angaben zu Lagerplätzen im Ausland, wenn Sie dort Waren lagern. Registrieren Sie sich frühzeitig, um sicherzustellen, dass Sie bei Überschreitung der Lieferschwelle sofort bereit sind.

Wichtige Fristen

Die OSS-Meldungen sind quartalsweise fällig. Sie müssen Ihre Meldung immer zum letzten Tag des Monats nach Quartalsende abgeben. Zum Beispiel ist die Meldung für das dritte Quartal 2024 bis zum 31. Oktober 2024 fällig. Eine rückwirkende Registrierung ist nicht möglich. Verpassen Sie die rechtzeitige Registrierung, müssen Sie die Umsatzsteuer direkt im jeweiligen Land abführen, was zu erheblichen Problemen, Kosten und Zeitaufwand führen kann.

Praktische Tipps

Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen: Wenn Sie an Privatkunden in die EU verkaufen, weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung aus. Stellen Sie eine Bruttorechnung aus, um spätere Umstellungen zu vermeiden.

Frühzeitige Registrierung: Registrieren Sie sich, sobald Sie erkennen, dass Sie die EUR 10.000 Grenze erreichen. Warten Sie nicht, bis Sie die Grenze überschreiten, um Komplikationen zu vermeiden.

Fazit:

Das OSS-Verfahren bietet eine erhebliche Erleichterung für Onlinehändler, die europaweit an Privatkunden verkaufen. Durch eine rechtzeitige Registrierung und genaue Überwachung Ihrer Umsätze können Sie von den Vorteilen des OSS-Verfahrens profitieren und gleichzeitig rechtliche und steuerliche Probleme vermeiden. Halten Sie die Umsatzgrenzen im Blick und nutzen Sie das OSS-Verfahren, um Ihr Geschäft erfolgreich zu führen.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema E-Commerce benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

 

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