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UG mit 1 EURO gründen? Warum das ein gefährlicher Irrglaube ist!

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit nur einem Euro – klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und genau das ist es auch. In diesem Beitrag klären wir auf, was wirklich hinter der sogenannten Unternehmergesellschaft steckt, wann sie sinnvoll ist und warum die oft zitierte 1-Euro-Gründung in der Praxis nicht funktioniert.

Was ist eine Unternehmergesellschaft (UG)?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – oft auch Mini-GmbH genannt – ist eine Sonderform der GmbH. Sie ist im GmbH-Gesetz geregelt und bietet Gründern die Möglichkeit, bereits mit geringem Stammkapital eine Kapitalgesellschaft zu starten. Die UG ist somit ein Bestandteil der deutschen Gesellschaftsformen, die Gründern und Selbstständigen rechtlichen Schutz und Struktur bietet.

Der Mythos von der 1-Euro-Gründung

Immer wieder liest man: Eine UG lässt sich bereits mit nur einem Euro gründen. Theoretisch ja – praktisch aber vollkommen unrealistisch. Schon die Notarkosten bei der Gründung übersteigen diesen Betrag deutlich. Wer mit nur einem Euro startet, ist ab dem ersten Tag rein rechnerisch überschuldet. Eine solide Gründung erfordert also ein gewisses Mindestkapital – idealerweise mehrere Hundert oder Tausend Euro, je nach Geschäftsmodell.

Wann lohnt sich eine UG?

  1. Die Unternehmergesellschaft eignet sich besonders für:

    • Dienstleister, die keine hohen Investitionen tätigen müssen (z. B. IT-Berater, Webdesigner)
    • Einsteiger, die erste Schritte im Unternehmertum wagen und eine juristische Person mit beschränkter Haftung benötigen
    • Gründer, die ihre Firma flexibel mit niedrigen Startkosten aufbauen wollen

Wann ist eine UG nicht sinnvoll?

In bestimmten Branchen ist eine UG hingegen ungeeignet – etwa im Handel oder bei Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf. Wer z. B. Waren einkaufen oder größere Investitionen tätigen muss, wird mit einer Mini-UG schnell an seine Grenzen stoßen. Hier ist oft eine klassische GmbH mit mindestens EUR 12.500 Startkapital die bessere Wahl.

UG vs. GmbH: Die Unterschiede

Neben dem geringeren Startkapital unterscheidet sich die UG in einem weiteren Punkt deutlich von der GmbH: Rücklagenpflicht. 25 % des Jahresüberschusses müssen gesetzlich in eine Rücklage fließen, bis das Stammkapital einer GmbH (EUR 25.000) erreicht ist. Ziel: Die UG soll langfristig zu einer GmbH „heranwachsen“.

Verwaltungstechnisch gibt es kaum Unterschiede: Buchführung, Bilanzen, E-Bilanz, Offenlegungspflichten – all das gilt auch für die UG. Die Gründung einer UG bringt also von Beginn an unternehmerische Verantwortung mit sich.

 

Fazit:

Die Unternehmergesellschaft ist ein attraktives Modell für viele Gründer – aber kein Wundermittel. Wer sie klug einsetzt und die Fallstricke kennt, profitiert von einem günstigen Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften.

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