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- Maurizio Purrello
- 20. Oktober 2025
- Business
E-Auto Kauf = EUR 25.000 STEUERN SPAREN
EUR 25.000 Steuern sparen klingt zu schön, um wahr zu sein – ist aber seit Juli 2025 Realität. Mit einem E-Auto können Unternehmerinnen und Unternehmer tatsächlich massiv Steuern sparen. Der Gesetzgeber hat zum 1. Juli 2025 eine neue Abschreibungsregelung eingeführt, die den Umstieg auf Elektromobilität steuerlich besonders attraktiv macht.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit einem E-Auto richtig Steuern sparen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie sich sogar noch Steuern aus 2024 zurückholen können.
Der Zeitraum: Wann gilt die neue Regelung?
Die steuerliche Förderung gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. In diesem Zeitraum können Sie beim Kauf eines E-Autos besonders hohe Abschreibungen geltend machen.
Egal ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Transporter oder Bus – entscheidend ist nur, dass es sich um ein reines Elektrofahrzeug (100 % E-Auto) handelt.
Die Regelung im Detail: 75 % Sofortabschreibung
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ein E-Auto kaufen, können Sie 75 % der Anschaffungskosten direkt im ersten Jahr abschreiben – unabhängig davon, wann im Jahr Sie das Fahrzeug erwerben. Selbst ein Kauf im Dezember 2025 berechtigt noch zum vollen Abzug.
Im zweiten Jahr können Sie weitere 10 % abschreiben. Damit haben Sie innerhalb der ersten zwei Jahre 85 % Ihrer Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigt – ein enormer Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung, bei der die Abschreibung gleichmäßig über sechs Jahre verteilt wurde.
Beispielrechnung: So funktioniert der Steuervorteil in der Praxis
Angenommen, Sie kaufen ein E-Auto für EUR 59.500 brutto. Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie sofort EUR 9.500 Vorsteuer geltend machen – Ihr erster Vorteil.
Von den EUR 50.000 Nettokosten können Sie nun:
- im 1. Jahr 75 % = EUR 37.500,
- im 2. Jahr 10 % = EUR 5.000, als Betriebsausgabe absetzen.
Bei einem Einkommensteuersatz von 42 % ergibt das allein im ersten Jahr rund EUR 15.750 Steuerersparnis, im zweiten Jahr weitere EUR 2.100. Zusammen mit der Vorsteuer ergibt sich eine Gesamtersparnis von über EUR 25.000, einfach dadurch, dass Sie ein E-Auto anschaffen.
Selbst bei privater Nutzung bleibt der Vorteil enorm, da die Versteuerung nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises erfolgt.
Bonus-Tipp: Steuern aus 2024 zurückholen
Mit einem geschickten Schachzug können Sie den Steuervorteil sogar rückwirkend ins Jahr 2024 holen – über den sogenannten Investitionsabzugsbetrag (IAB).
Mit dem IAB können Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits im Vorjahr steuerlich absetzen, noch bevor Sie das Auto kaufen.
Das bedeutet:
- Sie bilden 2024 einen IAB von z. B. EUR 25.000,
- senken damit Ihr zu versteuerndes Einkommen,
- und erhalten Steuererstattung vom Finanzamt, bevor das Fahrzeug geliefert wird.
Fazit: E-Auto = Steuern sparen leicht gemacht
Die neue Abschreibungsregelung macht den Umstieg auf Elektromobilität steuerlich unschlagbar attraktiv.
Egal, ob Einzelunternehmen oder GmbH – wer jetzt ein E-Auto kauft, kann bis zu EUR 25.000 und mehr an Steuern sparen.
Wenn Sie ohnehin über einen Fahrzeugwechsel nachdenken, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um auf ein E-Auto umzusteigen und die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.
