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Gewinne aus der GmbH fast steuerfrei nutzen? Holding & Immobilie erklärt

Viele Unternehmer stellen sich irgendwann dieselbe Frage: Wie kann Geld aus der GmbH entnommen werden, ohne dass auf privater Ebene sofort hohe Steuern entstehen?

Denn die klassischen Wege sind bekannt:

  • Geschäftsführergehalt mit hoher Einkommensteuerbelastung
  • Gewinnausschüttung mit Abgeltungsteuer
  • Kombinationen aus beiden Varianten

Gerade bei gut laufenden Unternehmen entsteht schnell das Gefühl, dass ein erheblicher Teil des erwirtschafteten Gewinns steuerlich verloren geht.

Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen können steuerfreie Gewinne beziehungsweise nahezu steuerfreie Vermögensverschiebungen möglich sein. Dafür braucht es allerdings eine passende Struktur, langfristige Planung und eine saubere steuerliche Gestaltung.

Das Problem bei der klassischen GmbH-Struktur

In vielen Fällen sieht die Ausgangssituation so aus:

  • Sie halten privat 100 % der Anteile an einer operativen GmbH
  • Die GmbH erzielt Gewinne
  • Sie möchten Geld privat nutzen

Dann bleiben häufig nur zwei typische Wege:

  1. Geschäftsführergehalt

Das Gehalt mindert zwar den Gewinn der GmbH, unterliegt bei Ihnen privat aber der Einkommensteuer und gegebenenfalls auch Sozialabgaben.

Je nach Einkommenshöhe kann die Steuerbelastung schnell bei rund 42 % oder darüber liegen.

  1. Gewinnausschüttung

Alternativ kann die GmbH Gewinne als Dividende ausschütten.

Dann fällt in der Regel die Abgeltungsteuer an:

  • 25 % Abgeltungsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • gegebenenfalls Kirchensteuer

Auch hier entsteht also eine erhebliche private Steuerbelastung.

Holding-Struktur als möglicher Lösungsansatz

Ein häufiger Ansatz zur steuerlichen Optimierung ist die sogenannte Holding-Struktur.

Dabei wird zwischen Ihnen und der operativen GmbH eine weitere Gesellschaft geschaltet – die Holding-GmbH.

Die Struktur sieht vereinfacht wie folgt aus:

  • Sie halten die Anteile an der Holding
  • Die Holding hält die Anteile an der operativen GmbH

Die operative GmbH erwirtschaftet weiterhin die Gewinne. Ausschüttungen erfolgen jedoch nicht mehr direkt an Sie privat, sondern zunächst an die Holding.

Warum die Holding interessant ist

Der entscheidende Punkt:

Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sind in Deutschland grundsätzlich zu 95 % steuerfrei.

Praktisch bedeutet das:

Lediglich 5 % der Ausschüttung gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Daraus ergibt sich effektiv häufig eine Steuerbelastung von ungefähr 1,5 %.

Beispiel:

  • Ausschüttung der operativen GmbH an die Holding: EUR 100.000
  • Effektive steuerliche Belastung in der Holding: ca. EUR 1.500

Dadurch können erhebliche Mittel nahezu steuerfrei innerhalb der Unternehmensstruktur aufgebaut werden.

 Bedeutet das automatisch steuerfreie Gewinne privat?

Nein.

Und genau hier liegt ein wichtiger Unterschied.

Die Gewinne befinden sich zunächst weiterhin innerhalb der Holding-Struktur und nicht auf Ihrer privaten Ebene.

Wenn Sie das Geld anschließend privat ausschütten lassen, fällt grundsätzlich wieder Abgeltungsteuer an.

Die Holding allein löst also nicht automatisch das Problem der privaten Besteuerung.

Kombination mit Immobilienvermögen

Interessant kann die Gestaltung insbesondere dann werden, wenn bereits privat gehaltene Immobilien vorhanden sind.

Vor allem bei Immobilien, die:

  • im Privatvermögen gehalten werden
  • nicht gewerblich geprägt sind
  • seit mehr als zehn Jahren gehalten werden

Denn in diesen Fällen kann ein Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei möglich sein.

Wie die Gestaltung funktionieren kann

Vereinfacht dargestellt:

  • Die operative GmbH schüttet Gewinne nahezu steuerfrei an die Holding aus
  • Die Holding baut dadurch Liquidität auf
  • Sie verkaufen eine privat gehaltene Immobilie an die Holding
  • Die Holding zahlt den Kaufpreis an Sie privat

Wenn die Voraussetzungen der zehnjährigen Spekulationsfrist erfüllt sind, kann der Veräußerungsgewinn auf privater Ebene steuerfrei sein.

Dadurch fließt Liquidität aus der Unternehmensstruktur in Ihr Privatvermögen, ohne dass eine klassische Gewinnausschüttung erforderlich ist.

Warum diese Gestaltung sorgfältig geprüft werden muss

Auch wenn solche Modelle attraktiv wirken, sind sie keineswegs einfache Standardlösungen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • tatsächlicher Fremdvergleich beim Immobilienverkauf
  • angemessener Kaufpreis
  • Finanzierung der Holding
  • Grunderwerbsteuer
  • mögliche gewerbliche Grundstückshandel-Themen
  • ertragsteuerliche Folgen innerhalb der Holding
  • laufende Besteuerung der Immobilie
  • Haftungsfragen
  • bankenseitige Auswirkungen
  • Dokumentation und Vertragsgestaltung

Außerdem ist zu beachten:

Nicht jede Gestaltung funktioniert in jeder Konstellation sinnvoll. Häufig hängt die steuerliche Vorteilhaftigkeit von Vermögensstruktur, Haltedauer, Liquiditätsbedarf und langfristigen Zielen ab.

Steuerfreie Gewinne brauchen Planung

Der eigentliche Hebel liegt oft nicht in einzelnen Steuerspartricks, sondern in einer langfristig geplanten Struktur.

Wer frühzeitig plant, kann:

  • Gewinne effizient innerhalb von Gesellschaften aufbauen
  • Vermögen schützen
  • Investitionen erleichtern
  • Immobilien strategisch einsetzen
  • Steuerbelastungen legal optimieren

Entscheidend ist dabei nicht nur die Holding selbst, sondern das Zusammenspiel aus:

  • Unternehmensstruktur
  • Vermögensaufbau
  • Immobilienstrategie
  • persönlichem Liquiditätsbedarf

 

Fazit: Steuerfreie Gewinne sind möglich – aber nicht ohne Konzept

Der Begriff „steuerfreie Gewinne“ klingt oft zu einfach. Tatsächlich geht es meist um steueroptimierte Vermögensverschiebungen innerhalb einer langfristigen Gesamtstruktur.

Eine Holding kann dabei ein sehr wirkungsvolles Instrument sein, insbesondere in Kombination mit langfristig gehaltenen Immobilien.

Allerdings gilt:

  • Die Gestaltung muss individuell geprüft werden
  • Nicht jede Struktur passt zu jedem Unternehmer
  • Fehler können teuer werden
  • Eine nachträgliche Umsetzung ist häufig deutlich schwieriger

Wer solche Modelle nutzen möchte, sollte frühzeitig planen und die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen umfassend prüfen lassen.

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