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PKV vorauszahlen: So haben Mandanten über EUR 5.000 gespart

Wer privat krankenversichert ist, kennt die monatliche Abbuchung: Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung geht vom Konto ab und ist damit erledigt.

Doch gerade zum Jahresende kann es sinnvoll sein, diese Routine einmal zu hinterfragen.

Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre im Voraus gezahlt werden. Dadurch lassen sich verschiedene Effekte miteinander kombinieren: mögliche Beitragsnachlässe, ein vorgezogener steuerlicher Abzug und zusätzliche Abzugsmöglichkeiten für andere Versicherungen in den Folgejahren.

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt ein konkreter Fall aus unserer Beratung.

Der Ausgangsfall: EUR 1.200 PKV-Beitrag im Monat

Bei unseren Mandanten handelte es sich um ein Ehepaar. Beide waren angestellt, erzielten hohe Einkünfte und waren privat krankenversichert.

Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung lagen bei rund EUR 600 je Person und damit insgesamt bei rund EUR 1.200 monatlich.

Auf ein Jahr gerechnet waren das EUR 14.400.

Die entscheidende Überlegung lautete:

Warum die Beiträge in den kommenden Jahren Monat für Monat zahlen, wenn die notwendige Liquidität bereits vorhanden ist?

Das Geld wurde aktuell nicht für andere Zwecke benötigt. Gleichzeitig war klar, dass die Krankenversicherungsbeiträge ohnehin anfallen würden.

Deshalb wurde geprüft, was eine Vorauszahlung bewirken würde.

Effekt 1: Mehr als EUR 2.000 Beitragsnachlass

Der erste Vorteil hatte mit Steuern zunächst überhaupt nichts zu tun.

Die private Krankenversicherung bot für die Vorauszahlung einen Beitragsnachlass von 5 % an.

Bei Beiträgen von insgesamt rund EUR 43.200 für drei Jahre entspricht dies einem Vorteil von rund EUR 2.160.

Das ist eine echte Ersparnis.

Ohne Vorauszahlung wären diese EUR 2.160 in den kommenden Jahren zusätzlich an die Versicherung geflossen.

Wichtig ist allerdings: Nicht jeder Versicherer bietet einen solchen Rabatt an. Auch die Höhe kann unterschiedlich sein.

Der erste Schritt sollte deshalb immer darin bestehen, die eigene Krankenversicherung konkret nach den Möglichkeiten und Konditionen einer Vorauszahlung zu fragen.

Effekt 2: Ein erheblicher Steuerabzug wird vorgezogen

Der zweite Effekt betrifft die Einkommensteuer.

Beiträge zur Basisabsicherung der Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung können grundsätzlich steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Bei einer privaten Krankenversicherung ist dabei nicht automatisch der gesamte Tarifbeitrag steuerlich begünstigt. Entscheidend ist insbesondere der Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt.

Im Praxisfall wurde für die überschlägige Betrachtung mit einem Basisanteil von rund 80 % gerechnet.

Nach dem Beitragsnachlass wurden rund EUR 41.040 vorausgezahlt. Bei einem angenommenen Basisanteil von 80 % ergibt sich ein steuerlich zu berücksichtigender Betrag von ungefähr EUR 32.800.

Bei einem hohen persönlichen Grenzsteuersatz kann daraus ein erheblicher unmittelbarer Steuereffekt entstehen.

In unserem Beispiel lag die Größenordnung bei ungefähr EUR 14.000 bis EUR 15.000.

Dieser Betrag muss jedoch richtig eingeordnet werden.

EUR 15.000 weniger Steuer bedeutet nicht EUR 15.000 zusätzliche Ersparnis

Genau an dieser Stelle werden solche Gestaltungen häufig falsch dargestellt.

Ohne die Vorauszahlung wären die Krankenversicherungsbeiträge nicht steuerlich verloren gewesen.

Sie wären lediglich in den folgenden Jahren gezahlt und dann entsprechend steuerlich berücksichtigt worden.

Die Vorauszahlung führt daher zunächst vor allem dazu, dass der steuerliche Abzug zeitlich nach vorne gezogen wird.

Das kann trotzdem ausgesprochen interessant sein.

Beispielsweise dann, wenn im Jahr der Vorauszahlung besonders hohe Einkünfte vorhanden sind oder wenn die dadurch früher verfügbare Liquidität anderweitig sinnvoll eingesetzt werden kann.

Es handelt sich aber nicht automatisch um EUR 15.000 zusätzliche dauerhafte Steuerersparnis.

Effekt 3: Andere Versicherungen können steuerlich wieder wirken

Der dritte Effekt ist aus meiner Sicht der Interessanteste.

Neben den Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung können grundsätzlich weitere sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Dazu können beispielsweise Beiträge zu bestimmten Haftpflicht-, Arbeitslosen- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören.

Für diese Aufwendungen gelten jedoch Höchstbeträge.

Bei Arbeitnehmern wie in unserem Praxisfall beträgt dieser grundsätzlich EUR 1.900 pro Person. Bei zusammen veranlagten Ehegatten können sich die jeweiligen persönlichen Höchstbeträge entsprechend addieren.

In der normalen Situation gibt es allerdings ein Problem:

Die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung überschreiten diesen Betrag häufig bereits.

Dann können die Basisbeiträge zwar weiterhin berücksichtigt werden, andere begünstigte Versicherungen führen jedoch regelmäßig zu keinem zusätzlichen Sonderausgabenabzug mehr.

Durch eine Vorauszahlung kann sich das in den Folgejahren ändern.

Zwei Jahre ohne laufende PKV-Beiträge

Im Praxisfall waren die Krankenversicherungsbeiträge bereits vorausgezahlt.

In den beiden folgenden Jahren mussten deshalb keine laufenden PKV-Beiträge mehr gezahlt werden.

Damit entstand wieder Spielraum innerhalb der Höchstbeträge für andere begünstigte Vorsorgeaufwendungen.

Bei zwei Arbeitnehmern wurde mit insgesamt bis zu EUR 3.800 pro Jahr gerechnet.

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von rund 45 % entspricht das überschlägig rund EUR 1.710 Steuerwirkung pro Jahr.

Für zwei Jahre ergab sich damit eine zusätzliche Steuerersparnis von ungefähr EUR 3.420.

Dieser Effekt ist anders zu bewerten als der vorgezogene Abzug der Krankenversicherungsbeiträge.

Denn ohne die Gestaltung wären diese anderen Versicherungsbeiträge im konkreten Fall steuerlich grundsätzlich nicht zusätzlich zum Zuge gekommen.

Rund EUR 5.580 tatsächliche Ersparnis

Damit lassen sich die unterschiedlichen Effekte sauber voneinander trennen.

Im konkreten Praxisfall ergaben sich ungefähr:

  • EUR 2.160 echter Beitragsnachlass der privaten Krankenversicherung
  • EUR 3.420 zusätzliche Steuerersparnis in den Folgejahren
  • zusätzlich ein erheblicher zeitlich vorgezogener Steuer- und Liquiditätseffekt

Allein aus Beitragsnachlass und zusätzlichem Sonderausgabenabzug ergibt sich damit eine tatsächliche zusätzliche Ersparnis von rund EUR 5.580.

Der vorgezogene Steuerabzug kommt noch hinzu, darf aber nicht noch einmal als dauerhafte Steuerersparnis gerechnet werden.

Und was macht man mit den monatlich frei werdenden EUR 1.200?

Der Fall hatte noch einen weiteren interessanten Aspekt.

Das Ehepaar war daran gewöhnt, monatlich EUR 1.200 für seine Krankenversicherung auszugeben.

Nach der Vorauszahlung wurde dieser Betrag nicht mehr abgebucht.

Die einfachste Möglichkeit wäre gewesen, dieses zusätzliche Geld Monat für Monat zu konsumieren.

Meine Mandanten haben sich anders entschieden.

Sie haben die EUR 1.200 monatlich angelegt.

Die Idee dahinter: Bis zur nächsten möglichen Vorauszahlung entsteht parallel wieder Kapital, das später beispielsweise erneut für Krankenversicherungsbeiträge eingesetzt werden könnte.

Im konkreten Fall wurde hierfür ein ETF-Sparplan gewählt.

Das ist ausdrücklich keine allgemeine Anlageempfehlung. Für einen Zeitraum von nur wenigen Jahren können Wertpapiere erheblichen Schwankungen unterliegen. Je nach persönlicher Situation kann beispielsweise auch eine deutlich risikoärmere Liquiditätsanlage infrage kommen.

Der grundsätzliche Gedanke ist jedoch interessant:

Die bereits eingeplante monatliche Belastung wird nicht plötzlich zu zusätzlichem Konsum, sondern weiter zum Vermögensaufbau genutzt.

Wann sollte man eine PKV-Vorauszahlung prüfen?

Eine solche Gestaltung ist nicht für jeden sinnvoll.

Interessant kann eine Prüfung insbesondere sein, wenn:

  • ausreichend Liquidität vorhanden ist
  • die Liquidität in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht benötigt wird
  • die Krankenversicherung Vorauszahlungen akzeptiert
  • der Versicherer möglicherweise einen Beitragsnachlass gewährt
  • relevante weitere Vorsorgeaufwendungen vorhanden sind
  • die steuerliche Situation im Zahlungsjahr zur Gestaltung passt

Auch freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können das Thema Vorauszahlung grundsätzlich prüfen.

Entscheidend ist immer die konkrete individuelle Situation.

 

Fazit

Die Vorauszahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ist kein magischer Steuertrick.

Richtig eingesetzt kann sie aber mehrere wirtschaftliche Vorteile miteinander verbinden.

In unserem Praxisfall entstand zunächst ein Beitragsnachlass von rund EUR 2.160. In den Folgejahren kamen durch zusätzliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten rund EUR 3.420 hinzu.

Damit standen rund EUR 5.580 tatsächliche zusätzliche Ersparnis im Raum.

Zusätzlich wurde ein erheblicher Steuerabzug zeitlich vorgezogen und die frei werdende monatliche Liquidität anschließend zum Vermögensaufbau genutzt.

Wer privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist und über entsprechende Liquidität verfügt, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass die monatliche Beitragszahlung immer die beste Variante ist.

Eine konkrete Anfrage bei der eigenen Krankenversicherung und anschließend eine individuelle steuerliche Berechnung können sich lohnen.

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