- Maurizio Purrello
- 16. September 2024
- Business
99% der Unternehmer kennen diese Steuergrundlagen nicht! - Sie auch?
Als erfahrener Steuerberater habe ich täglich mit Unternehmerinnen und Unternehmern zu tun. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass viele von ihnen wichtige Steuergrundlagen nicht kennen. Das muss kein Nachteil sein, kann aber manchmal überraschend und problematisch werden. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob Sie zu den 99% gehören, die diese essentiellen Steuergrundlagen nicht kennen. Hier sind fünf grundlegende Steuerinformationen, die jedes Unternehmen wissen sollte.
1. Die Kleinunternehmerregelung
Was ist die Kleinunternehmerregelung? Es gibt viele Mythen darüber, steuerfrei zu arbeiten und keine Steuern zahlen zu müssen. Doch die Wahrheit ist: Bei der Kleinunternehmerregelung geht es nur um die Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine Vereinfachungsregelung, die es Ihnen ermöglicht, bis zu EUR 22.000 Umsatz im Jahr zu erzielen, ohne Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt zahlen zu müssen.
Diese Regelung ist besonders für Gründer und kleine Unternehmen attraktiv, da sie den bürokratischen Aufwand reduziert. Ein Nachteil ist jedoch, dass Sie keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Das bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Ausgaben bezahlt haben, nicht zurückfordern können. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Schauen Sie sich unser Video zum Thema Vorsteuer an, um tiefer in die Materie einzutauchen.
2. Die Gewerbesteuer
Wie sieht es mit der Gewerbesteuer aus? Ja, die müssen Sie zahlen. Aber wussten Sie, dass Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft einen Freibetrag von EUR 24.500 haben? Das bedeutet, bis zu diesem Gewinn zahlen Sie keine Gewerbesteuer. Das ist ein großer Vorteil, besonders für kleinere Unternehmen.
Übersteigt Ihr Gewinn diesen Freibetrag, fällt Gewerbesteuer an. Diese basiert auf einem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz, der beispielsweise bei 380% oder 400% liegen kann. Ein Hebesatz von bis zu 400% kann zu einer Nullbelastung führen, da die gezahlte Gewerbesteuer in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung angerechnet wird. Erst bei höheren Hebesätzen entsteht eine echte Steuerbelastung. In einigen Gemeinden kann dies vorkommen, wie zum Beispiel bei uns in Hannover.
3. Betriebsausgaben absetzen
Was kann ich als Betriebsausgabe absetzen? Das Gesetz ist hier klar: Alles, was mit Ihrem Betrieb in Zusammenhang steht, können Sie abziehen. Das umfasst Waren, Werkzeuge, Büromaterial, Technik wie Tablets, Laptops, Handys und sogar Werbegeschenke für Kunden.
Praktisch bedeutet das, dass Sie alle Ausgaben, die zur Erzielung von Einnahmen notwendig sind, steuerlich geltend machen können. Das kann auch die Einrichtung eines Büros oder eines Arbeitsraums für Ihre Mitarbeiter umfassen. Hier ein paar Beispiele:
Waren und Material: Alles, was Sie für Ihre Produktion oder Dienstleistungen benötigen.
Werkzeuge und Maschinen: Notwendige Arbeitsmittel für Handwerksbetriebe oder Fertigungsunternehmen.
Büromaterial und Ausstattung: Von Schreibwaren bis hin zu Büromöbeln und EDV-Ausstattung.
Technische Geräte: Computer, Tablets, Smartphones, wenn sie betrieblich genutzt werden.
Werbekosten: Geschenke und Marketingmaterialien für Kunden.
Die Regel lautet: Gibt es einen betrieblichen Zusammenhang? Wenn ja, dann können Sie die Ausgaben steuerlich geltend machen.
4. Ist-Versteuerung vs. Soll-Versteuerung
Kennen Sie den Unterschied zwischen Ist-Versteuerung und Soll-Versteuerung? Bei der Ist-Versteuerung zahlen Sie die Umsatzsteuer erst, wenn Sie das Geld tatsächlich erhalten. Bei der Soll-Versteuerung hingegen müssen Sie die Umsatzsteuer bereits mit der Rechnungsstellung an das Finanzamt abführen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie schreiben eine Rechnung im Juli und der Kunde zahlt erst im August. Bei der Ist-Versteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer erst im August abführen, wenn das Geld bei Ihnen eingegangen ist. Bei der Soll-Versteuerung hingegen müssen Sie die Umsatzsteuer bereits im Juli abführen, unabhängig davon, wann das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht.
Die Ist-Versteuerung bietet somit einen Liquiditätsvorteil, besonders für kleinere Unternehmen mit einem Umsatz unter EUR 800.000. Diese Regelung hilft Ihnen, Ihre finanzielle Belastung besser zu steuern und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
5. Wahl der Rechtsform
Entscheiden Sie sich vor dem Start Ihres Unternehmens für die richtige Rechtsform. Oftmals wird einfach ein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet, ohne sich vorher Gedanken zu machen, ob eine GmbH oder eine Holding sinnvoller wäre.
Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur steuerlich, sondern auch rechtlich und organisatorisch. Hier sind einige Überlegungen:
Einzelunternehmen: Einfach und kostengünstig zu gründen, aber volle Haftung mit Ihrem Privatvermögen.
GmbH: Haftungsbeschränkung auf das gesamte Gesellschaftsvermögen, aber höhere Gründungskosten und laufende Pflichten.
Holdingstruktur: Kann steuerliche Vorteile bieten und die Haftung weiter streuen, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Verwaltung.
Wählen Sie die Rechtsform bewusst und informieren Sie sich über die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Schauen Sie sich unsere Videos an, wie eine GmbH gegründet wird oder welche Vorteile eine Holdingstruktur hat. Lesen Sie sich in das Thema ein, denn wenn Sie eine Rechtsform wählen, sollten Sie vorab prüfen, welche Vor- und Nachteile sie hat und welche Rechte und Pflichten Sie damit eingehen.
Fazit:
Wie sieht es aus? Kannten Sie alle Feinheiten und Tipps? Wenn ja, gehören Sie zu dem einen Prozent der gut informierten Unternehmer. Wenn nicht, ist das auch nicht schlimm.