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In unserem Webinar werden wir die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung bereitstellen und Ihnen aufzeigen, welche Lösungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sein können. Ein besonderer Fokus wird dabei auf den Möglichkeiten mit DATEV liegen, die sich ideal in Ihre bestehende Infrastruktur integrieren lassen.

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Wegfall des Reverse Charge Verfahrens

Im August 2024 steht eine bedeutende Änderung an, die besonders Amazon-Händler betrifft: Der Wegfall des Reverse Charge Verfahrens. Diese Änderung führt dazu, dass Ihre Liquidität um 19% belastet wird.

1. Was ist das Reverse Charge Verfahren?

Bisher wurde bei der Abrechnung von Dienstleistungen, die Amazon für Händler anbietet, das Reverse Charge Verfahren angewendet. Das bedeutet, dass Sie als Händler eine Netto-Rechnung erhalten und die Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen. Zum Beispiel: Bei einer Rechnung über Euro 10.000 führen Sie Euro 1.900 Umsatzsteuer ab, die Sie gleichzeitig als Vorsteuer wieder geltend machen können – ein Nullsummenspiel, das Ihre Liquidität nicht belastet.

2. Was ändert sich ab August 2024?

Ab August 2024 passt Amazon die Abrechnung seiner Leistungen an. Wenn es eine Niederlassung der Amazon EU Sarl Gesellschaft in Ihrem Land gibt, wie es in Deutschland der Fall ist, werden Sie künftig Rechnungen von Amazon Deutschland erhalten. Diese Rechnungen enthalten dann 19% Umsatzsteuer. Statt Euro 10.000 netto zahlen Sie nun Euro 11.900. Amazon behält diese 19% Umsatzsteuer direkt bei der Auszahlung ein, was bedeutet, dass Ihre Auszahlung ab August geringer ausfallen wird. Diese Umsatzsteuer erhalten Sie zeitverzögert vom Finanzamt als Vorsteuer zurück.

3. Die Auswirkungen auf Ihre Liquidität

Durch die neue Regelung haben Sie ab August 19% weniger Liquidität, da Amazon diese Summe einbehält. Die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat August geben Sie beispielsweise erst am 10. Oktober ab – also zwei Monate nach Beginn der neuen Regelung.

In dieser Zeit müssen Sie die fehlende Liquidität überbrücken.

Noch problematischer wird es, wenn Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise einreichen. Dann haben Sie nicht nur einen Monat Gebühren, sondern drei Monate, in denen jeweils 19% einbehalten werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung für das dritte Quartal 2024 wird erst am 10. November abgegeben, was bedeutet, dass Sie drei Monate lang weniger Liquidität zur Verfügung haben.

4. Was können Sie tun, um diese Herausforderung zu meistern?

1. Planung: Überprüfen Sie, wie hoch Ihre monatlichen Amazon-Gebühren sind und welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Ihre Liquidität haben. Planen Sie im Voraus, wie Sie diese finanzielle Belastung überbrücken können.

 

2. Umstellung der Umsatzsteuervoranmeldung: Wenn Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung bisher quartalsweise abgeben, stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf monatliche Abgabe. Erklären Sie die Situation und die erheblich gestiegene Vorsteuer, um eine schnellere Erstattung zu erreichen.

 

3. Kommunikation mit Ihrem Steuerberater: Stellen Sie sicher, dass Ihr Steuerberater und Ihre Buchhaltung über die Änderungen informiert sind. Reichen Sie ab August die neuen Rechnungen ein und achten Sie darauf, dass sie korrekt verbucht werden. Eine ordentliche Buchführung ist entscheidend, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

 

Fazit

Der Wegfall des Reverse Charge Verfahrens im August 2024 bringt bedeutende Änderungen für Amazon-Händler mit sich. Durch die neuen Regelungen wird Ihre Liquidität belastet, da 19% Umsatzsteuer direkt einbehalten werden. Mit einer sorgfältigen Planung und rechtzeitigen Anpassungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung sowie einer engen Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater können Sie diese Herausforderung jedoch erfolgreich meistern und finanzielle Verluste vermeiden.

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