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Betriebsaufspaltung: Risiken, Folgen und wie Sie sie vermeiden

Viele Unternehmer und Immobilienbesitzer haben bereits eine Betriebsaufspaltung, ohne es zu wissen. Dieses steuerliche Konstrukt kann massive steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen und birgt erhebliche Risiken. Eine unerkannte Betriebsaufspaltung kann zu unerwarteten Steuerforderungen führen, die hohe finanzielle Belastungen verursachen. In diesem Beitrag erfahren Sie ausführlich, was eine Betriebsaufspaltung ist, wie sie entsteht, welche Risiken sie birgt und welche Möglichkeiten es gibt, sie zu vermeiden oder optimal zu gestalten.

Was ist eine Betriebsaufspaltung?

Die Betriebsaufspaltung ist ein steuerliches Konzept, das nicht explizit im Gesetz geregelt ist, sondern durch Gerichtsentscheidungen entstanden ist.

Es handelt sich um eine Konstellation, bei der ein Unternehmer sein Unternehmen und sein Betriebsvermögen auf zwei separate Einheiten aufteilt, wo der Zusammenhang steuerlich berücksichtigt wird. Dies geschieht oft, um das Betriebsvermögen – insbesondere Immobilien – vor betrieblichen Risiken zu schützen oder eine flexiblere Unternehmensstruktur zu schaffen. Doch genau hier liegt das Problem: Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, betrachtet das Finanzamt diese Trennung als Betriebsaufspaltung mit weitreichenden steuerlichen Konsequenzen.

Die zwei Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung

Damit eine Betriebsaufspaltung vorliegt, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sachliche Verflechtung: Die Immobilie oder eine andere wesentliche Betriebsgrundlage wird an die operative Gesellschaft (Kapitalgesellschaft) vermietet oder verpachtet. Das bedeutet, dass der Unternehmer der operativen Gesellschaft eine entscheidende Ressource zur Verfügung stellt, ohne die das Unternehmen nicht funktionieren könnte. Bei Immobilien ist dies in der Regel automatisch der Fall, wenn sie an das eigene Unternehmen vermietet werden.
  2. Personelle Verflechtung: Sie oder eine Gruppe von Personen kann sowohl über die Immobilie als auch über die GmbH bestimmend entscheiden. Das heißt, dieselbe Person oder dieselbe Gruppe kontrolliert sowohl das Eigentum an der Immobilie als auch die Geschäftsentscheidungen der GmbH.

Ein klassisches Beispiel: Sie besitzen eine Immobilie privat und vermieten sie an Ihre GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Sie sind. In diesem Fall sind sowohl die sachliche als auch die personelle Verflechtung gegeben und es liegt eine Betriebsaufspaltung vor.

Steuerliche Risiken einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann erhebliche steuerliche Folgen haben, insbesondere:

  1. Die Immobilie wird automatisch Betriebsvermögen

Obwohl Sie sie als Privatvermögen betrachten, wird die Immobilie steuerlich als Betriebsvermögen eingestuft. Dies bedeutet:

  • Kein steuerfreier Verkauf mehr: Normalerweise kann eine Immobilie nach einer Haltefrist von 10 Jahren steuerfrei verkauft werden. Wenn jedoch eine Betriebsaufspaltung vorliegt, entfällt diese Steuerfreiheit, da die Immobilie nun als Betriebsvermögen gilt.
  • Entnahmebesteuerung: Falls die Immobilie nicht mehr an die GmbH vermietet wird, unterstellt das Finanzamt eine steuerpflichtige Entnahme, selbst wenn kein Verkauf stattfindet. Dies kann zu erheblichen Steuerforderungen führen.
  1. Ihre GmbH-Anteile werden Betriebsvermögen

Neben der Immobilie werden auch Ihre GmbH-Anteile steuerlich als Betriebsvermögen behandelt. Das bedeutet:

  • Eine spätere Veräußerung der GmbH-Anteile kann zu einer hohen Steuerbelastung führen, da der Verkauf nicht mehr im Rahmen des Privatvermögens besteuert wird.
  • Eine Vererbung oder Schenkung kann dazu führen, dass das Finanzamt die stillen Reserven sofort versteuert, was zu hohen Steuerzahlungen führen kann, ohne dass tatsächlich ein finanzieller Zufluss erfolgt.
  1. Unbewusste Auflösung der Betriebsaufspaltung

Viele Unternehmer lösen eine Betriebsaufspaltung aus Versehen auf und verursachen dadurch hohe Steuerlasten. Das passiert beispielsweise, wenn:

  • Sie die Immobilie oder GmbH-Anteile getrennt an Ihre Kinder oder andere Personen übertragen.
  • Sie einen weiteren Gesellschafter aufnehmen und dadurch die personelle Verflechtung aufgelöst wird.
  • Im Erbfall die GmbH-Anteile und die Immobilie auf verschiedene Erben aufgeteilt werden. Das führt dazu, dass die Betriebsaufspaltung endet und die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen.

Wie Sie eine Betriebsaufspaltung vermeiden oder steuern können

Eine Betriebsaufspaltung kann in vielen Fällen verhindert oder zumindest steuerlich optimiert werden:

  1. Vermeidung der personellen Verflechtung

Indem Sie nicht die alleinige Entscheidungsgewalt über Immobilie und GmbH haben, kann eine Betriebsaufspaltung verhindert werden. Zum Beispiel können Sie einen Mitgesellschafter mit Entscheidungsbefugnis aufnehmen oder die Immobiliengesellschaft auf mehrere Personen verteilen.

  1. Prüfung vor der Vermietung an die eigene Gesellschaft

Bevor Sie eine Immobilie oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen an Ihre eigene Gesellschaft vermieten, sollten Sie unbedingt eine steuerliche Beratung einholen. Ein Fehler kann zu hohen Steuerlasten führen, die oft vermeidbar sind.

  1. Steuerliche Umstrukturierung

Falls bereits eine Betriebsaufspaltung besteht, kann sie in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG umgewandelt werden. Dies kann helfen, steuerliche Risiken zu minimieren und die Vorteile der Unternehmensstruktur zu erhalten.

 

Fazit

Die Betriebsaufspaltung ist eines der komplexesten steuerlichen Themen für Unternehmer. Sie entsteht oft unbewusst und kann erhebliche Steuerlasten verursachen. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig steuerlichen Rat einholen und proaktiv prüfen, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Durch gezielte Umstrukturierung oder präventive Maßnahmen können Sie verhindern, dass eine „steuerliche Zeitbombe“ unerwartet explodiert.

 

 

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