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Die Gründung einer Holding: Allein oder gemeinsam mit einem Geschäftspartner

Die Gründung einer Holding ist ein strategischer Schritt, der viele Vorteile mit sich bringen kann, insbesondere wenn es um Steueroptimierung und Haftungsbeschränkung geht. Doch die Frage, ob man eine Holding allein oder gemeinsam mit einem Geschäftspartner gründen sollte, erfordert eine sorgfältige Abwägung. In diesem ausführlichen Blogbeitrag werde ich die wichtigsten Aspekte beleuchten und erklären, warum es sinnvoll sein kann, zwei separate Holdinggesellschaften zu gründen.

Warum eine Holding gründen?

Eine Holdinggesellschaft, oft einfach als Holding bezeichnet, ist eine Unternehmensstruktur, die hauptsächlich dazu dient, Anteile an anderen Unternehmen zu halten. Dies hat mehrere Vorteile, von denen die beiden wichtigsten Steueroptimierung und Haftungsbeschränkung sind.

1. Steueroptimierung

Einer der Hauptgründe für die Gründung einer Holding ist die Steueroptimierung. Gewinne, die im operativen Geschäft erzielt werden, können steuergünstig an die Holding ausgeschüttet werden. Dies erfolgt durch die Nutzung von sogenannten Freistellungen, bei denen nur ein Teil der Dividenden besteuert wird. Dadurch bleibt mehr vom Gewinn erhalten, der wiederum reinvestiert oder für andere Zwecke genutzt werden kann.

Ein Beispiel: Angenommen, Ihre operative Gesellschaft möchte eine Ausschüttung von EUR 100.000 an Sie vornehmen. Ohne Holding würden Sie auf diese Ausschüttung die Abgeltungsteuer von 25% zahlen. Durch die Ausschüttung an eine Holding sinkt die Steuerlast erheblich, da in der Holding nur 5% der Dividenden als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Effektiv entsteht eine Steuerbelastung von rd. 1,5 %.

2. Haftungsbeschränkung

Ein weiterer wichtiger Grund für die Gründung einer Holding ist die Minimierung des Haftungspotenzials. Wenn in der operativen Gesellschaft etwas schiefgeht, steht das gesamte Vermögen der Gesellschaft zur Haftung bereit. Durch die vorherige Übertragung von Vermögenswerten an die Holding können diese Vermögenswerte vor der Haftung geschützt werden. Sollte die operative Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, bleibt das Vermögen der Holding unberührt und geschützt.

Die Entscheidung: allein oder gemeinsam gründen?

Die Frage, ob Sie eine Holding allein oder gemeinsam mit einem Partner gründen sollten, ist nicht trivial und erfordert eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile.

1. Gemeinsame Entscheidungsfindung

Wenn Sie eine Holding gemeinsam mit einem Geschäftspartner gründen, bedeutet das, dass alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Dies kann besonders bei langfristigen Investitionen zu Problemen führen. Unterschiedliche Risikobereitschaften und Lebenswege der Partner können zu Konflikten führen. Beispielsweise könnte ein Partner risikoavers sein und in sichere Anlagen wie Immobilien investieren wollen, während der andere Partner risikofreudiger ist und in den Kapitalmarkt investieren möchte.

Langfristige Investitionen sind oft für einen Zeitraum von zehn Jahren oder mehr geplant. In dieser Zeit können sich die Lebensumstände und Prioritäten der Partner erheblich ändern, was die gemeinsame Entscheidungsfindung erschwert, und zu Spannungen führen kann.

2. Komplexität bei Trennung

Ein weiteres Problem bei der gemeinsamen Gründung einer Holding ist die Komplexität bei einer möglichen Trennung. Sollte es zum Beispiel zum Tod eines Partners kommen, müsste der verbleibende Partner sich mit den Erben, also der Witwe oder dem Witwer, auseinandersetzen. Dies kann zu erheblichen rechtlichen und emotionalen Belastungen führen. Jeder möchte in der Regel, dass das von ihm aufgebaute Vermögen in der eigenen Familie verbleibt. Die gemeinsame Holding erschwert dies und kann zu unerwünschten Auseinandersetzungen führen.

Die Lösung: Zwei separate Holdings

Um die genannten Probleme zu vermeiden, gibt es eine einfache und effektive Lösung: die Gründung von zwei separaten Holdinggesellschaften. Jeder Partner gründet seine eigene Holding, und beide Holdings beteiligen sich an der operativen Gesellschaft. Dies hat mehrere Vorteile:

1. Volle Entscheidungsfreiheit

Durch die Gründung von zwei separaten Holdings hat jeder Partner volle Entscheidungsfreiheit über seinen Gewinnanteil und sein Vermögen. Dies bedeutet, dass jeder Partner unabhängig entscheiden kann, wie er seine Gewinne reinvestieren möchte, sei es in Immobilien, den Kapitalmarkt oder andere Anlagen. Diese Unabhängigkeit reduziert Konfliktpotenzial und ermöglicht eine individuellere und flexiblere Vermögensverwaltung.

2. Vermögensschutz und Haftungsbeschränkung

Auch bei zwei separaten Holdings bleibt der Schutz des Vermögens gewährleistet. Sollte die operative Gesellschaft in Schwierigkeiten geraten, sind die Vermögenswerte der Holdings weiterhin geschützt. Zudem bleiben die Vermögenswerte bei einer Trennung in der jeweiligen Familie, was langfristig zu einer besseren Vermögenssicherung führt.

Kostenüberlegungen

Ein häufiges Argument gegen die Gründung von zwei Holdings sind die vermeintlich höheren Kosten. Doch eine genaue Betrachtung zeigt, dass diese zusätzlichen Kosten oft durch die Vorteile der individuellen Entscheidungsfreiheit und der langfristigen Vermögenssicherung aufgewogen werden.

1. Gründungskosten

Die Gründung einer Holding ist relativ kostengünstig, wenn man die gesetzliche Mustersatzung verwendet. Diese reicht in der Regel für die Gründung einer Holding mit nur einem Gesellschafter aus. Bei mehreren Gesellschaftern sollte jedoch ein individueller Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt erstellt werden, was höhere Gründungskosten verursacht.

2. Verwaltungskosten

Bei zwei Holdings entstehen zwar doppelte Verwaltungskosten, doch diese stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen der individuellen Entscheidungsfreiheit. Zudem sind die Verwaltungskosten einer Holding in der Regel überschaubar und können durch die steuerlichen Vorteile und die langfristige Vermögenssicherung leicht kompensiert werden.

3. Beratungskosten

Auch die Beratungskosten können bei zwei Holdings höher ausfallen, müssen sie aber nicht. In der Regel sind die Fragestellungen einfacher als bei einer Gesellschaft mit mehreren Beteiligten. Auch hier gilt zudem: Die langfristigen Vorteile der individuellen Entscheidungsfreiheit und der besseren Vermögenssicherung überwiegen in der Regel die möglichen zusätzlichen Beratungskosten.

 

Fazit:

Die Gründung einer Holding bietet viele Vorteile, insbesondere in Bezug auf Steueroptimierung und Haftungsbeschränkung. Doch die Entscheidung, ob Sie dies allein oder gemeinsam mit einem Partner tun sollten, erfordert eine sorgfältige Abwägung der langfristigen Ziele und möglichen Herausforderungen. Letztlich überwiegen oft die Vorteile der individuellen Entscheidungsfreiheit und Vermögenssicherung durch die Gründung separater Holdings.

Ich hoffe, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen, die wichtigsten Aspekte der Holdinggründung zu verstehen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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