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Mehr Informationen- Maurizio Purrello
- 28. September 2026
- Business
E-Auto 2026 über die GmbH kaufen: 75 % Abschreibung und 0,25-%-Regel richtig nutzen
Wer als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer ohnehin über die Anschaffung eines Elektroautos nachdenkt, sollte den Kaufzeitpunkt auch steuerlich betrachten. Denn für bestimmte Elektrofahrzeuge gelten aktuell zwei Regelungen, die den betrieblichen Kauf besonders interessant machen können:
- eine beschleunigte Abschreibung mit 75 % der Anschaffungskosten bereits im Anschaffungsjahr und
- eine begünstigte Besteuerung der privaten Nutzung.
Entscheidend ist allerdings, beide Vorteile voneinander zu unterscheiden. Die hohe Abschreibung reduziert zunächst den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens. Die 0,25-%-Regel kann dagegen die laufende Steuerbelastung aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens reduzieren.
75 % Abschreibung für Elektroautos im Anschaffungsjahr
Für begünstigte Elektrofahrzeuge des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, sieht § 7 Abs. 2a EStG eine besondere Abschreibungsstaffel vor.
Die Abschreibung verteilt sich wie folgt:
Anschaffungsjahr: 75 %
erstes Folgejahr: 10 %
zweites Folgejahr: 5 %
drittes Folgejahr: 5 %
viertes Folgejahr: 3 %
fünftes Folgejahr: 2 %
Damit werden insgesamt weiterhin 100 % der Anschaffungskosten abgeschrieben. Der entscheidende Vorteil besteht also nicht in einer zusätzlichen Abschreibung, sondern darin, dass ein sehr großer Teil zeitlich vorgezogen werden kann.
Besonders interessant ist: Die übliche zeitanteilige Kürzung der linearen Abschreibung im Anschaffungsjahr greift bei dieser Regelung nicht. Auch eine Anschaffung gegen Jahresende kann deshalb grundsätzlich die 75-%-AfA für dieses Anschaffungsjahr ermöglichen.
Beispiel: Elektroauto für EUR 100.000
Nehmen wir eine vorsteuerabzugsberechtigte GmbH, die ein Elektrofahrzeug für EUR 100.000 brutto anschafft.
Bei vollständigem Vorsteuerabzug entspricht das einem Nettoanschaffungswert von rund EUR 84.034.
Davon können bei Anwendung der besonderen E-Auto-AfA im Anschaffungsjahr 75 % abgeschrieben werden:
EUR 84.034 × 75 % = rund EUR 63.025 Abschreibung
Bei einer angenommenen Steuerbelastung der GmbH von rund 30 % entspricht allein diese Abschreibung rechnerisch einer Steuerwirkung von ungefähr EUR 18.900 im Anschaffungsjahr.
Die tatsächliche Steuerwirkung hängt insbesondere vom Gewerbesteuerhebesatz, der konkreten steuerlichen Situation und davon ab, ob ausreichend steuerpflichtiger Gewinn vorhanden ist.
Warum der Kauf im Dezember besonders auffallen kann
Der Unterschied zur normalen linearen Abschreibung wird besonders deutlich, wenn ein Fahrzeug erst spät im Jahr angeschafft wird.
Bei einem herkömmlich über sechs Jahre linear abgeschriebenen Pkw würde die Jahres-AfA bei Nettoanschaffungskosten von rund EUR 84.000 ungefähr EUR 14.000 betragen. Erfolgt die Anschaffung beispielsweise erst im Dezember, wäre bei der linearen AfA grundsätzlich nur ein Zwölftel davon im Anschaffungsjahr zu berücksichtigen.
Bei der besonderen E-Auto-AfA können dagegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen 75 % der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr berücksichtigt werden.
Genau deshalb kann der Anschaffungszeitpunkt für die Steuerplanung zum Jahresende relevant sein.
Wichtig ist jedoch: Die Investition muss tatsächlich erfolgt sein. Eine bloße Bestellung oder Vorauszahlung reicht für die steuerliche Anschaffung grundsätzlich nicht aus. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse und insbesondere der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.
Zusätzlich interessant: die 0,25-%-Regel
Neben der Abschreibung kann bei einem betrieblichen Elektrofahrzeug auch die Besteuerung der Privatnutzung günstiger ausfallen.
Bei einem reinen Elektrofahrzeug ohne CO₂-Emissionen wird bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die pauschale Privatnutzungsbesteuerung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Fahrzeuge liegt die maßgebliche Bruttolistenpreisgrenze bei EUR 100.000.
Bei einem Bruttolistenpreis von EUR 100.000 bedeutet das vereinfacht:
Normale 1-%-Regel:
EUR 100.000 × 1 % = EUR 1.000 monatlicher geldwerter Vorteil
Begünstigtes Elektroauto:
EUR 100.000 × ¼ × 1 % = EUR 250 monatlicher geldwerter Vorteil
Damit reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung in diesem Beispiel um EUR 750 pro Monat.
Zu beachten sind gegebenenfalls zusätzlich Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte.
Gilt die 75-%-Abschreibung auch für Hybridfahrzeuge?
Die besondere Abschreibungsregelung des § 7 Abs. 2a EStG ist an die dort definierten Elektrofahrzeuge geknüpft. Ein Plug-in-Hybrid ist deshalb nicht automatisch mit einem reinen Elektrofahrzeug gleichzustellen. Für Hybridfahrzeuge gelten bei der Dienstwagenbesteuerung wiederum eigene Voraussetzungen.
Gerade hier lohnt es sich, vor dem Fahrzeugkauf genau zu prüfen, welche steuerliche Regelung für das konkrete Modell tatsächlich gilt.
Ist ein E-Auto deshalb automatisch eine gute Investition?
Nein. Eine hohe Abschreibung macht aus einer wirtschaftlich schlechten Investition keine gute Investition.
Wer EUR 84.000 netto ausgibt, spart nicht EUR 84.000 Steuern. Die Abschreibung reduziert zunächst den steuerpflichtigen Gewinn. Außerdem wird ein erheblicher Teil der Abschreibung lediglich in das erste Jahr vorgezogen – entsprechend weniger Abschreibungsvolumen steht in den Folgejahren zur Verfügung.
Die sinnvolle Reihenfolge lautet deshalb:
Zuerst prüfen, ob das Fahrzeug wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll ist. Danach prüfen, wie die ohnehin geplante Investition steuerlich optimal umgesetzt werden kann.
Wie lange gilt die 75-%-Abschreibung für Elektroautos?
Nach aktueller Gesetzeslage gilt die Regelung für begünstigte Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Damit können grundsätzlich auch Anschaffungen im Jahr 2027 noch darunterfallen.
Häufige Fragen zur E-Auto-Abschreibung 2026
Kann ein Elektroauto in 2026 zu 75 % abgeschrieben werden?
Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2a EStG können 75 % der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.
Wird die 75-%-AfA bei einem Kauf im Dezember zeitanteilig gekürzt?
Nein. Die gesetzliche zeitanteilige Kürzung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG gilt für diese besondere Abschreibung ausdrücklich nicht.
Kann die GmbH zusätzlich die Vorsteuer abziehen?
Ist die Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt und sind die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen erfüllt, kann grundsätzlich auch beim Fahrzeugkauf ein Vorsteuerabzug in Betracht kommen. Das ist allerdings kein spezieller E-Auto-Vorteil.
Gilt die 0,25-%-Regel bei EUR 100.000 Bruttolistenpreis?
Bei einem reinen Elektrofahrzeug kann die Viertelregelung nach aktueller Rechtslage bis zu einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als EUR 100.000 greifen.
Fazit: E-Auto-Kauf und Steuerplanung zusammendenken
Die steuerliche Förderung kann einen ohnehin geplanten E-Auto-Kauf für Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer erheblich interessanter machen. Vor allem die 75-%-Abschreibung kann die Steuerbelastung im Anschaffungsjahr deutlich verschieben.
Hinzu kommt bei entsprechend begünstigten Fahrzeugen die reduzierte Bemessungsgrundlage für die private Nutzung.
Entscheidend bleibt aber die wirtschaftliche Betrachtung: Nicht investieren, um Steuern zu sparen – sondern eine sinnvolle Investition so planen, dass die vorhandenen steuerlichen Möglichkeiten optimal genutzt werden.