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Gewerbesteuer: Was Unternehmer wissen müssen

Die Gewerbesteuer stellt für viele Unternehmerinnen und Unternehmer einen unvermeidbaren Kostenpunkt dar. Doch was genau bedeutet diese Steuer, wann muss sie gezahlt werden, und wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf die finanzielle Belastung eines Unternehmens aus? Hier finden Sie eine umfassende Erklärung, um dieses wichtige Thema besser zu verstehen.

Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und wird von jeder Gemeinde erhoben, in der ein Gewerbebetrieb seinen Standort hat. Die Höhe der Steuer wird durch den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz bestimmt, der je nach Gemeinde zwischen etwa 300 % und 500 % liegen kann. Dieser Hebesatz ist entscheidend für die tatsächliche Steuerlast eines Unternehmens.

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb Gewerbesteuer zahlen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften genießen jedoch einen Freibetrag von 24.500 Euro. Das bedeutet, dass sie erst ab einem Gewinn von über 24.500 Euro tatsächlich Gewerbesteuer zahlen müssen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs und UGs haben hingegen keinen Freibetrag und müssen ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer abführen.

Gewerbesteuer und Einkommensteuer: Wie hängt das zusammen?

Ein oft missverstandener Punkt ist die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die gezahlte Gewerbesteuer bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von etwa 400 % nahezu vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet. Das bedeutet, dass bei einem niedrigen Hebesatz die tatsächliche finanzielle Belastung oft geringer ausfällt, da die Steuerlast durch die Einkommensteueranrechnung gemildert wird.

In Gemeinden mit einem höheren Hebesatz, wie etwa Hannover mit 480 %, reicht diese Anrechnung jedoch nicht aus, um die gesamte Gewerbesteuer auszugleichen. Hier entsteht eine tatsächliche Steuerbelastung, die das Unternehmen wirtschaftlich belasten kann. Kapitalgesellschaften wie GmbHs profitieren allerdings nicht von dieser Anrechnung und tragen die vollständige Gewerbesteuerlast von Beginn an.

Sonderregelungen für Immobilien-GmbHs und Holdingstrukturen

Es gibt jedoch auch Sonderregelungen für spezifische Gesellschaftsformen. So gelten etwa für Immobilien-GmbHs besondere Regelungen, bei denen Teile des Gewinns von der Gewerbesteuer befreit sind. Auch bei Holdingstrukturen, in denen eine GmbH Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält, können Erträge unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit sein, wenn sie bereits bei der operativen Gesellschaft besteuert wurden.

Wie erfolgt die Veranlagung der Gewerbesteuer?

Unternehmen müssen für die Gewerbesteuer eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das Finanzamt stellt daraufhin einen Gewerbesteuermessbescheid aus, der als Grundlage für die endgültige Festsetzung der Steuer durch die Gemeinde dient. Das bedeutet, dass die Gewerbesteuer oft zeitlich verzögert festgesetzt und abgerechnet wird.

 

 

Fazit: Gewerbesteuer ist planbar

Die Gewerbesteuer ist für viele Unternehmen ein zentraler Bestandteil der Steuerbelastung, aber nicht unbedingt ein unkontrollierbarer Kostenfaktor. Besonders Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren bis zu einem bestimmten Hebesatz von der Anrechnung auf die Einkommensteuer und werden so nur gering belastet. Unternehmer in höheren Gewerbesteuer-Hebesatzregionen oder in Kapitalgesellschaften sollten jedoch die Gewerbesteuer in ihre Finanzplanung miteinbeziehen, um potenzielle Belastungen frühzeitig abzufedern.

Falls Sie weitere Fragen zur Gewerbesteuer haben oder wissen möchten, wie Sie Ihre Steuerlast bestmöglich optimieren können, kontaktieren Sie uns gern. Wir beraten Sie kompetent und unterstützen Sie dabei, die richtigen Entscheidungen für Ihre Steuerstrategie zu treffen.

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