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Investitionsbooster: E-Auto Steuern sparen 2025

Mit dem Investitionsboostergesetz hat die Bundesregierung eine neue Regelung geschaffen, die den Kauf von Elektroautos für Unternehmen und Selbständige besonders attraktiv macht. Seit dem 1. Juli 2025 gelten spezielle steuerliche Förderungen, die beim Erwerb eines E-Autos einen enormen Liquiditäts- und Steuervorteil ermöglichen.

Doch wie genau funktioniert die E-Auto Förderung im Rahmen des Investitionsboostergesetzes – und warum lohnt sich die Anschaffung gerade jetzt?

Was steckt hinter der E-Auto Förderung?

Das Ziel des Gesetzgebers ist eindeutig: Der Umstieg auf Elektromobilität soll beschleunigt werden – nicht nur im privaten Bereich, sondern insbesondere auch für Unternehmen. Während Verbrenner steuerlich weiterhin linear abgeschrieben werden, gibt es für E-Autos nun eine besonders attraktive Abschreibungsregelung.

Konkret bedeutet das:

  • Wenn Sie zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 ein E-Auto für Ihr Unternehmen anschaffen, können Sie die Kosten deutlich schneller steuerlich geltend machen.
  • Voraussetzung: Es muss sich um ein 100 % elektrisches Fahrzeug handeln. Hybride sind ausgeschlossen.
  • Ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist, spielt keine Rolle. Ebenso sind Transporter und LKWs eingeschlossen.

Die degressive Abschreibung – Ihr Steuerbooster

Das Herzstück der Förderung ist die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung). Während Verbrenner in gleichmäßigen Raten abgeschrieben werden, dürfen E-Autos nun mit einem Turbo-Effekt angesetzt werden:

  • 75 % im ersten Jahr – unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug am 1. Januar oder am 31. Dezember anschaffen.
  • 10 % im zweiten Jahr.
  • Danach sinkt die Abschreibung gestaffelt, bis das Fahrzeug vollständig abgeschrieben ist.

Im Klartext: Innerhalb der ersten 24 Monate werden 85 % der Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen. Das sorgt für einen enormen Liquiditätsvorteil.

Rechenbeispiel: E-Auto vs. Verbrenner

Damit Sie den Unterschied nachvollziehen können, ein Beispiel:

  • Bruttokaufpreis: EUR 59.500 (netto EUR 50.000)
  • Unternehmen ist vorsteuerabzugsberechtigt

 Variante 1: E-Auto nach Investitionsboostergesetz 

  • Vorsteuerabzug: EUR 9.500
  • Abschreibung im 1. Jahr: EUR 37.500 (75 %)
  • Steuerersparnis bei 42 % Steuersatz: ca. EUR 15.750
  • Gesamter Liquiditätsvorteil im ersten Jahr: rund EUR 25.000

 Variante 2: Verbrenner 

  • Vorsteuerabzug: EUR 9.500
  • Abschreibung im 1. Jahr (linear, 3 Monate bei Kauf im Oktober): nur EUR 875
  • Steuerersparnis: ca. EUR 370
  • Gesamter Vorteil im ersten Jahr: ca. EUR 10.000

Der Unterschied: über EUR 15.000 sofortiger Steuer- und Liquiditätsvorteil zugunsten des E-Autos.

Auch beim Eigenverbrauch sparen Sie 

Ein weiterer Vorteil betrifft die Versteuerung des privaten Eigenverbrauchs:

  • Beim E-Auto gilt die 0,25 %-Regelung (bis zu einem Bruttolistenpreis von EUR 100.000).
  • Beim Verbrenner fällt weiterhin die 1 %-Regelung an.

Im Beispiel bedeutet das beim Eigenverbrauch:

  • E-Auto: rund EUR 750 Steuerbelastung pro Jahr
  • Verbrenner: rund EUR 3.000 Steuerbelastung pro Jahr

Über sechs Jahre ergibt das einen Vorteil von ca. EUR 13.500 zugunsten des E-Autos beim Eigenverbrauch.

 

Fazit: E-Auto Förderung ist ein echter Gamechanger

Das Investitionsboostergesetz macht die Anschaffung eines E-Autos für Unternehmer und Selbständige hochattraktiv.

Die Kombination aus:

  • massiv erhöhter Abschreibung im ersten Jahr,
  • Vorsteuerabzug,
  • und reduzierter Eigenverbrauchsversteuerung

führt dazu, dass sich die Anschaffung eines E-Autos deutlich schneller rechnet als die eines Verbrenners.

Für Unternehmen mit Fuhrpark – etwa Pflegedienste, Handwerksbetriebe, Umzugsunternehmen oder Dienstleister – kann das Investitionsboostergesetz sogar der entscheidende Anreiz sein, den gesamten Fuhrpark auf E-Mobilität umzustellen.

Tipp vom Steuerberater:

Wenn Sie die Anschaffung eines neuen Firmenwagens planen, sollten Sie jetzt unbedingt prüfen, ob ein E-Auto nicht die steuerlich und finanziell deutlich klügere Wahl ist. Der Liquiditätsbooster ist enorm – und gilt nur bis Ende 2027.

Möchten Sie mehr praxisnahe Tipps zur steuerlichen Planung rund um Immobilien, Unternehmensstrukturen und Investitionen? Dann schauen Sie sich auch unsere weiteren Beiträge oder unseren Onlinekurs an.

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