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In unserem Webinar werden wir die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung bereitstellen und Ihnen aufzeigen, welche Lösungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sein können. Ein besonderer Fokus wird dabei auf den Möglichkeiten mit DATEV liegen, die sich ideal in Ihre bestehende Infrastruktur integrieren lassen.

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Jahressteuergesetz 2024: Das Wichtigste auf einen Blick

Am 22. November 2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 vom Bundesrat verabschiedet – ein bedeutender Schritt trotz der aktuellen politischen Herausforderungen in der Bundesregierung. Aber was genau ändert sich mit diesem Gesetz, und welche Regelungen sind für Sie relevant? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.

Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen

Eine wichtige Änderung betrifft die Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen. Künftig gilt eine einheitliche Regelung: Für private und gewerbliche Anlagen wird ein Leistungswert von bis zu 30 kWp steuerfrei gestellt. Die bisherige Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Gebäudetypen entfällt. Das bedeutet mehr Klarheit und Vereinfachung für alle Betreiber solcher Anlagen.

Kleinunternehmerregelung: Neue Umsatzgrenzen

Für Kleinunternehmer bringt das Jahressteuergesetz 2024 eine deutliche Anpassung der Umsatzgrenzen. Ab sofort gelten folgende Werte:

  • 25.000 Euro im ersten Jahr
  • 100.000 Euro im zweiten Jahr

Eine wichtige Änderung dabei: Eine Schätzung des Umsatzes im ersten Jahr entfällt. Sobald die Umsatzgrenze überschritten wird, greift die Umsatzsteuerpflicht. Das bedeutet für viele Unternehmer eine genauere Planung und Abrechnung.

Erleichterung bei der Verlustverrechnung für Kapitalanleger

Kapitalanleger können aufatmen: Die bisherige Grenze von 20.000 Euro für die Verlustverrechnung aus Termingeschäften und privaten Darlehensausfällen wurde aufgehoben. Diese Regelung war in den letzten Jahren heftig kritisiert worden, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht. Ab sofort können alle Verluste im Kapitalvermögensbereich vollständig verrechnet werden – eine positive Entwicklung für viele Anleger.

Keine Verschärfung bei verkürzter Nutzungsdauer von Immobilien

Vermieter können sich entspannen: Pläne zur Verschärfung der Regelungen zur verkürzten Restnutzungsdauer von Immobilien wurden nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass Vermieter weiterhin auf die bisherigen steuerlichen Vorteile zählen können. Die Finanzverwaltung zeigt sich jedoch kritisch, sodass zukünftige Entwicklungen genau beobachtet werden sollten.

Kinderbetreuungskosten und digitaler Kindergeldantrag

Familien profitieren ebenfalls von den Neuerungen:

  • Ab 2025 können 80 % der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden, bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro.
  • Der Kindergeldantrag wird digitalisiert, was frischgebackenen Eltern viel Bürokratie erspart. Diese Änderung wird in den kommenden Monaten weiter konkretisiert.

 

Fazit: Jahressteuergesetz 2024 bringt Entlastungen und Anpassungen

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Änderungen für Unternehmen, Anleger, Vermieter und Familien. Von der Anpassung der Kleinunternehmerregelung über die Erleichterungen bei der Verlustverrechnung bis hin zu steuerlichen Vorteilen für Familien – dieses Gesetz greift viele praxisrelevante Punkte auf.

Bleiben Sie informiert: In den nächsten Wochen werden weitere Details bekannt. Schauen Sie regelmäßig vorbei, um auf dem Laufenden zu bleiben!

 

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