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- Maurizio Purrello
- 1. Oktober 2025
- Business
Steuerhammer 2025: 75 % Abschreibung fürs E-Auto!
Die E-Auto Förderung bietet Unternehmern aktuell eine der attraktivsten Möglichkeiten, Investitionen steuerlich optimal zu nutzen. Ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung geschaffen, die es Unternehmen erlaubt, beim Kauf von Elektrofahrzeugen enorme Steuervorteile zu erzielen.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich gilt: Gefördert werden ausschließlich 100 % Elektrofahrzeuge. Hybride Fahrzeuge fallen nicht mehr unter die Förderung. Ob Pkw, Transporter oder Lkw spielt dabei keine Rolle. Auch der Hersteller oder ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt, ist irrelevant. Wichtig ist allein, dass es sich um ein vollelektrisches Fahrzeug handelt.
Nicht förderfähig sind hingegen Leasingfahrzeuge, da hier keine Anschaffung im steuerlichen Sinne vorliegt. Die Leasingraten können zwar voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, doch die Sonderabschreibung greift nur bei gekauften Fahrzeugen.
Die steuerlichen Vorteile im Überblick
Die E-Auto Förderung macht sich insbesondere durch die Abschreibung bemerkbar:
- 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr
- weitere 10 % im zweiten Jahr
- Danach erfolgt die Abschreibung bis zur vollständigen Berücksichtigung über insgesamt sechs Jahre.
Ein Beispiel verdeutlicht die Dimension:
Kauft ein Unternehmen ein E-Fahrzeug für EUR 100.000 netto, können im ersten Jahr sofort EUR 75.000 und im zweiten Jahr weitere EUR 10.000 steuermindernd angesetzt werden. Damit sind bereits 85 % der Anschaffung innerhalb der ersten beiden Jahre steuerlich wirksam – unabhängig davon, ob der Kauf im Januar oder erst im Dezember erfolgt.
Steuerliche Planungsvorteile für Unternehmen
Die Förderung eröffnet Unternehmern spannende Gestaltungsmöglichkeiten. Wer z. B. im Jahr 2025 einen besonders hohen Gewinn erwartet, kann durch die Anschaffung eines E-Autos seine Steuerlast massiv senken. Zusätzlich können die Steuervorauszahlungen angepasst werden, da die Sonderabschreibung den Gewinn deutlich reduziert.
Darüber hinaus lässt sich prüfen, ob ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) bereits im Vorjahr genutzt werden kann. So besteht die Möglichkeit, die steuerliche Wirkung noch weiter in die Vergangenheit vorzuziehen.
Vorteil auch bei privater Nutzung
Neben den steuerlichen Anreizen für das Unternehmen profitieren auch die Fahrer der E-Fahrzeuge. Die private Nutzung wird lediglich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert – vorausgesetzt, dieser liegt unter EUR 100.000. Damit ergibt sich auch für Mitarbeiter und Unternehmer eine äußerst günstige Möglichkeit, ein E-Auto zu fahren.
Fazit: Jetzt über E-Auto Anschaffung nachdenken
Die aktuelle E-Auto Förderung ist eine spannende Chance für Unternehmen, Investitionsbedarf mit enormen Steuervorteilen zu verbinden. Wer ohnehin die Anschaffung von Fahrzeugen plant, sollte diese steuerlichen Vorteile in seine Investitions- und Steuerplanung einbeziehen.
