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Steuersensation 2025: Mit dem Investitionsbooster bis zu 30.000 € sparen!

Die Bundesregierung bringt Bewegung in die Wirtschaft: Ab dem 1. Juli 2025 soll ein umfangreiches Maßnahmenpaket in Kraft treten, das Unternehmen gezielt bei Investitionen unterstützt. Im Zentrum steht der sogenannte Investitionsbooster, ein zentraler Bestandteil des geplanten Wirtschaftswachstums-Gesetzes. In diesem Beitrag erfahren Sie, was hinter dem Begriff steckt, welche steuerlichen Vorteile auf Sie warten und wie Sie Ihr Unternehmen strategisch darauf vorbereiten können.

Was ist der Investitionsbooster?

Der Investitionsbooster ist ein steuerpolitisches Instrument, das gezielt Investitionen von Unternehmen fördern soll. Ziel ist es, durch gezielte Abschreibungsvorteile Anreize für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter sowie in Elektromobilität zu schaffen.

1. Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Ab dem 1. Juli 2025 bis Ende 2027 können Unternehmen bei der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter von einer erhöhten Abschreibung profitieren:

  • 30 % Sonderabschreibung im ersten Jahr der Anschaffung
  • Beispiel: Investieren Sie EUR 100.000 in eine Maschine, können Sie EUR 30.000 sofort abschreiben.
  • Bei einer durchschnittlichen Steuerlast von 30 % bedeutet das eine Steuerersparnis von rund EUR 10.000.

Das macht Investitionen nicht nur attraktiver, sondern auch planbarer.

2. E-Auto-Förderung durch Sonderabschreibungen

Ein Highlight des Investitionsboosters ist die neue Regelung für Elektrofahrzeuge:

  • 75 % Abschreibung im Anschaffungsjahr für rein elektrische Fahrzeuge (ab Juli 2025)
  • Im zweiten Jahr sind nochmals 10 %, im dritten und vierten Jahr je 5 %, danach 3 % und 2 % möglich
  • Insgesamt lassen sich 85 % des Kaufpreises in den ersten zwei Jahren abschreiben

Bei einem E-Auto im Wert von EUR 100.000 bedeutet das eine steuerliche Abschreibung von EUR 85.000 – was bei einer GmbH mit ca. 30 % Steuerlast rund EUR 25.000 Steuervorteil ergibt.

3. Zukunftsausblick: Senkung der Körperschaftsteuer

Ab 2028 ist eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer geplant:

  • Start bei aktuell 15 %, jährliche Senkung um 1 %
  • Ziel: 10 % bis 2032

Diese Entwicklung schafft langfristig attraktivere Rahmenbedingungen für Kapitalgesellschaften und erhöht die Planungssicherheit für Investoren.

 

Fazit: Jetzt strategisch investieren

Der Investitionsbooster ist ein Signal der Regierung an die Wirtschaft. Unternehmen, die strategisch investieren, können erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Ob Maschinen, Fuhrpark oder neue Technologien – wer Investitionen plant, sollte sie auf den Starttermin am 1. Juli 2025 abstimmen. Besonders die Förderung für E-Fahrzeuge bietet enormes Potenzial für zukunftsorientierte Unternehmen.

 Tipp: Lassen Sie Ihre Investitionspläne rechtzeitig prüfen und sich beraten, um den vollen Effekt des Investitionsboosters für Ihr Business zu nutzen.

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