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UG in GmbH umwandeln: Diese 2 Wege haben Sie – und so teuer wird’s wirklich!

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist für viele Gründerinnen und Gründer der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit. Sie lässt sich schnell und kostengünstig gründen – doch mit wachsendem geschäftlichem Erfolg stellt sich früher oder später eine entscheidende Frage: Sollten Sie Ihre Unternehmergesellschaft in eine GmbH umwandeln?

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann der richtige Zeitpunkt für die Umwandlung gekommen ist, welche Wege zur Verfügung stehen, welche Kosten entstehen und ob die Umwandlung überhaupt notwendig ist.

Wann lohnt sich die Umwandlung zur GmbH?

Laut Gesetz sind UGs verpflichtet, 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen – so lange, bis das Eigenkapital die Marke von EUR 25.000 erreicht hat. Dieser Betrag entspricht dem Mindeststammkapital einer GmbH und markiert oft den Moment, in dem viele Unternehmerinnen und Unternehmer über die Umwandlung nachdenken.

Eine GmbH gilt nicht nur als seriöser, sondern bietet auch mehr Spielraum für geschäftliches Wachstum und strategische Positionierung.

Unternehmergesellschaft in GmbH umwandeln – Ihre Optionen

Die Umwandlung ist nicht ganz so unkompliziert, wie man es sich wünschen würde. Es gibt zwei gängige Wege, die UG in eine GmbH zu überführen:

  1. Umwandlung durch Einbringung der Rücklagen (gesetzlicher Weg)

In dieser Variante wird das angesparte Eigenkapital als GmbH-Stammkapital verwendet. Allerdings verlangt das Handelsregister in diesem Fall eine Prüfungsbestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer. Dieser muss das Unternehmen vollständig prüfen und bestätigen, dass die Rücklagen korrekt bilanziert sind – was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. 

  1. Umwandlung durch Kapitalerhöhung

Alternativ besteht die Möglichkeit, das GmbH-Stammkapital durch eine Bareinlage auf mindestens EUR 12.500 zu erhöhen. Diese Variante erfordert keinen Wirtschaftsprüfer, ist jedoch ebenfalls mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Der eingezahlte Betrag kann später durch eine Gewinnausschüttung (besteuert mit 25 % Abgeltungssteuer) zurückgeholt werden.

Müssen Sie die UG in eine GmbH umwandeln?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht, die Unternehmergesellschaft in eine GmbH umzuwandeln – selbst dann nicht, wenn die Rücklage bereits EUR 25.000 erreicht hat. Wenn Ihr Geschäft stabil läuft, Sie keine Investoren ansprechen müssen und keine externen Anforderungen die Umwandlung notwendig machen, kann es sinnvoll sein, den Schritt noch aufzuschieben.

 

Fazit: Gut überlegen und strategisch planen

Die Entscheidung, die Unternehmergesellschaft in GmbH umzuwandeln, sollte wohlüberlegt sein. Beide Wege sind mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden, bringen aber auch strategische Vorteile mit sich. Wenn Sie mit Ihrer UG gut aufgestellt sind, kann es sinnvoll sein, noch zu warten, bis eine Umwandlung wirklich notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll ist.

Sie möchten sich individuell beraten lassen, ob und wann die GmbH für Ihr Unternehmen Sinn ergibt? Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie auf dem Weg in die nächste Unternehmensstufe.

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