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Vermieter verwalten selbst – und verschenken oft tausende Euro

Viele Immobilieninvestoren verwalten ihre Immobilien selbst. Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Kommunikation mit Mietern, Organisation von Handwerkern oder Dokumentation – all das läuft häufig nebenbei. Oft am Wochenende, abends oder „irgendwie mit“.

Steuerlich bleibt diese eigene Arbeitsleistung jedoch meist unberücksichtigt.

Gerade bei mehreren Wohnungen oder Häusern kann genau hier erhebliches Gestaltungspotenzial liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine professionelle Struktur rund um die eigene Immobilienverwaltung dazu führen, dass jährlich mehrere tausend Euro Steuern eingespart werden.

Wichtig ist allerdings: Solche Modelle müssen sauber aufgebaut, wirtschaftlich nachvollziehbar und steuerlich korrekt umgesetzt werden.

Warum die Immobilienverwaltung steuerlich interessant sein kann

Wer privat vermietete Immobilien besitzt, erzielt in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Viele Tätigkeiten rund um die Immobilienverwaltung übernimmt der Eigentümer selbst – ohne Vergütung.

Das bedeutet:

  • Die Arbeit kostet Zeit
  • Die Tätigkeit hat wirtschaftlichen Wert
  • Steuerlich entsteht dafür jedoch häufig kein abzugsfähiger Aufwand

Anders sieht es aus, wenn die Immobilienverwaltung organisatorisch ausgelagert wird.

Die Grundidee: Eine eigene Verwaltungsgesellschaft

In der Praxis kann es sinnvoll sein, eine separate Gesellschaft für die Immobilienverwaltung zu gründen. Häufig erfolgt dies innerhalb einer bestehenden Unternehmensstruktur, beispielsweise mit:

  • operativer GmbH
  • Holdinggesellschaft
  • weiteren Beteiligungen

Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt dann Tätigkeiten wie:

  • Mieterkommunikation
  • Rechnungsprüfung
  • Organisation von Reparaturen
  • Dokumentation
  • Koordination externer Dienstleister
  • allgemeine Objektverwaltung

Für diese Leistungen stellt die Gesellschaft Rechnungen an den privaten Immobilieneigentümer.

Der steuerliche Effekt hinter der Immobilienverwaltung

Die Vergütung für die Immobilienverwaltung kann beim privaten Vermieter grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern:

  • die Leistungen tatsächlich erbracht werden
  • die Verträge fremdüblich gestaltet sind
  • die Vergütung angemessen ist
  • die Umsetzung steuerlich sauber dokumentiert wird

Dadurch entsteht häufig ein steuerlicher Unterschied zwischen:

  • privater Besteuerung mit bis zu 42 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
  • Besteuerung innerhalb einer Kapitalgesellschaft

Je nach konkreter Struktur kann dadurch ein deutlicher Steuervorteil entstehen.

Holdingstruktur und Immobilienverwaltung

Besonders interessant wird das Modell häufig dann, wenn bereits eine Holdingstruktur vorhanden ist.

In solchen Fällen kann die Verwaltungsgesellschaft als weitere Tochtergesellschaft eingebunden werden. Gewinne verbleiben dann zunächst innerhalb der Unternehmensstruktur und können dort weiter investiert werden.

Das kann insbesondere für Investoren interessant sein, die:

  • weitere Immobilien erwerben möchten
  • Liquidität im Unternehmensverbund aufbauen wollen
  • langfristig Vermögen strukturieren möchten

Gewerbesteuer reduzieren durch atypisch stille Beteiligung?

Teilweise wird in der Praxis zusätzlich mit atypisch stillen Beteiligungen gearbeitet, um gewerbesteuerliche Effekte zu optimieren.

Hierbei handelt es sich jedoch um ein komplexes Gestaltungsmodell, das:

  • rechtlich sauber umgesetzt werden muss
  • gesellschaftsrechtliche Folgen hat
  • steuerlich genau geprüft werden sollte

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dadurch der Gewerbeertrag reduziert werden. Ob dies sinnvoll oder überhaupt möglich ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.

Eine pauschale Lösung gibt es hier nicht.

Umsatzsteuer bei der Immobilienverwaltung beachten

Ein besonders wichtiger Punkt bei der Immobilienverwaltung ist die Umsatzsteuer.

Denn Verwaltungsleistungen können grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein. Dadurch könnte schnell eine zusätzliche Belastung entstehen.

In kleineren Strukturen kommt deshalb häufig die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Betracht. Seit 2025 gelten hierfür neue Umsatzgrenzen:

  • bis EUR 25.000 Vorjahresumsatz
  • voraussichtlich bis EUR 100.000 laufender Jahresumsatz

Wird die Kleinunternehmerregelung wirksam genutzt, können Verwaltungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Ausweis von Umsatzsteuer erbracht werden.

Ob dies sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab:

  • ob Vorsteuer anfällt
  • welche Kostenstruktur vorhanden ist
  • wie hoch die Verwaltungsvergütung ausfällt

Gerade bei einer reinen Immobilienverwaltung ohne größere Investitionen kann dies interessant sein.

Für wen kann sich eine eigene Immobilienverwaltung lohnen?

Nicht jede Struktur lohnt sich automatisch.

Bei einer einzelnen Eigentumswohnung ist der Aufwand häufig höher als der steuerliche Vorteil. Anders kann es aussehen bei:

  • mehreren Wohnungen
  • Mehrfamilienhäusern
  • größerem Verwaltungsaufwand
  • bestehender Unternehmensstruktur
  • Holdingmodellen
  • langfristiger Buy-and-Hold-Strategie

Entscheidend ist immer die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung.

Welche Kosten entstehen?

Natürlich verursacht eine eigene Verwaltungsgesellschaft auch laufende Kosten:

  • Gründungskosten
  • Steuerberatungskosten
  • gesellschaftsrechtlicher Aufwand

Deshalb sollte vorab immer geprüft werden:

  • Wie hoch ist die tatsächliche Steuerersparnis?
  • Wie hoch sind die laufenden Kosten?
  • Passt die Struktur langfristig zur eigenen Strategie?

Eine professionelle Berechnung ist hier unverzichtbar.

 

Fazit: Immobilienverwaltung kann steuerlich deutlich interessanter sein als viele denken

Die eigene Immobilienverwaltung wird steuerlich oft unterschätzt. Wer mehrere Immobilien besitzt und bereits unternehmerisch strukturiert arbeitet, kann durch eine saubere Gestaltung erhebliche steuerliche Effekte erzielen.

Wichtig ist jedoch:

  • keine pauschalen Standardlösungen
  • keine „Steuerspartricks“
  • sondern eine individuell passende und rechtssichere Struktur

Denn gerade bei verbundenen Unternehmen, Holdingstrukturen und Umsatzsteuer prüft die Finanzverwaltung sehr genau.

Eine professionelle steuerliche Begleitung ist daher entscheidend.

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