Vorsteuer zurückholen: Die 3 größten Fehler und wie Sie sie vermeiden können
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Vorsteuer zurückholen: Die 3 größten Fehler und wie Sie sie vermeiden können

Sie haben sicherlich schon von der Vorsteuer gehört und wissen, dass das Finanzamt sie Ihnen zurückzahlen kann. Doch wie funktioniert das eigentlich genau, und welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? In diesem Blogbeitrag nehmen wir uns gemeinsam die Welt der Vorsteuer vor, beleuchten ihre Bedeutung und decken die drei größten Fehler auf, die oft zu einem Verlust des Vorsteuerabzugs führen.

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist einfach ausgedrückt die Umsatzsteuer, die Ihnen Ihr Geschäftspartner in Rechnung stellt. Zum Beispiel, wenn Sie einen Handwerker beauftragen und eine Rechnung über EUR 1000 netto erhalten, kommen noch EUR 190 Umsatzsteuer hinzu. Diese EUR 190 sind die Vorsteuer, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Um die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten, müssen Sie selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen. Das bedeutet, Sie müssen Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen erheben und abführen. Bestimmte Tätigkeiten, wie Vermietung oder der Vertrieb von Versicherungen, gewähren jedoch keinen Vorsteuerabzug. Gleiches gilt, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Die ordnungsgemäße Rechnung

Ein essentieller Schritt für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung. Hierbei gilt es, auf simple, aber entscheidende Details zu achten. Die Rechnungsadresse muss exakt mit Ihrer Firmenadresse übereinstimmen, und wenn Sie eine GmbH besitzen, muss die Rechnung auf die GmbH ausgestellt sein. Des Weiteren müssen die erbrachten Leistungen klar benannt und die Umsatzsteuer separat ausgewiesen sein.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Kleinbetragsregelung. Hier gelten Ausnahmen bezüglich der genannten Anforderungen.

Vorsteuerbelege: Mehr als nur haben

Nicht nur das Haben der Vorsteuerbelege ist wichtig, sondern auch das ordnungsgemäße Einreichen und Aufbewahren für mindestens zehn Jahre. Während einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt müssen diese Belege vorgelegt werden, um den Vorsteuerabzug zu verifizieren. Die sorgfältige Buchführung und die vollständige Einreichung der Belege sind daher entscheidend, insbesondere bei größeren Ausgaben wie Möbeln oder Maschinen.

Fazit: Clever den Vorsteuerabzug sichern

Wenn Sie die genannten Punkte beachten, sichern Sie sich nicht nur die Vorsteuererstattung vom Finanzamt, sondern können auch Ihre Kalkulation sauber durchführen. Achten Sie darauf, keine Fehler bei den Rechnungen zu machen, halten Sie Ihre Belege vollständig und ordentlich und reichen Sie sie zeitnah in der Buchhaltung ein. So gehen Sie den smarten Weg und vermeiden den ärgerlichen Verlust von Geld.

 

Merken Sie sich: Unternehmertum bedeutet, im Netto zu denken, da die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wird und die Umsatzsteuer dorthin fließt. Vermeiden Sie die genannten Fehler, halten Sie sich an die Richtlinien und sichern Sie sich den Vorsteuerabzug – Ihr Geld wird es Ihnen danken!

Das könnte Ihnen auch gefallen...

Kopie von Kopie von DATEV Unternehmen Online 2
28. August 2025
DATEV

DATEV Personal in Unternehmen Online nutzen 2025

Viele Unternehmer kennen das Problem: Neue Mitarbeiter müssen erfasst, Stammdaten gepflegt und Änderungen wie Bankverbindungen oder Steuerklassen an den Steuerberater weitergegeben werden. Oft läuft das noch über unleserliche Formulare, PDF-Anhänge per Mail oder sogar über ausgedruckte Zettel. Das kostet Zeit, ist fehleranfällig und sorgt für unnötigen Aufwand – sowohl im Unternehmen als auch in der Steuerkanzlei.
Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Vorlage
25. August 2025
Sonstiges

Kinderdepots erklärt: Geldanlage und Zinseszins richtig nutzen

Viele Eltern, Großeltern und Paten möchten für ihre Kinder oder Enkel Geld zurücklegen. Geburt, Taufe, Geburtstage oder Weihnachten sind oft Anlässe, bei denen Geldgeschenke zusammenkommen. Auch regelmäßige Sparbeträge – EUR 10 von der Oma, EUR 25 von den Eltern oder ein kleiner Dauerauftrag der Paten– sind keine Seltenheit. Das Problem: Noch immer landen diese Beträge häufig auf Sparbüchern oder Tagesgeldkonten.
Kopie von DATEV Unternehmen Online 2 2
18. August 2025
DATEV

DATEV Unternehmen Online im Praxischeck: Buchhaltung & Lohn 100 % digital umgesetzt

DATEV Unternehmen Online ist weit mehr als nur ein digitales Belegarchiv. In Kombination mit DATEV Personal erhalten Sie eine vollumfängliche Plattform für Ihre Buchhaltung und Ihre Lohnabrechnung – digital, sicher und praxisnah. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie beide Tools optimal in Ihrem Unternehmen einsetzen und welche konkreten Vorteile Sie dadurch gewinnen.
Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Vorlage 13
11. August 2025
Business

UG in GmbH umwandeln: Diese 2 Wege haben Sie – und so teuer wird’s wirklich!

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist für viele Gründerinnen und Gründer der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit. Sie lässt sich schnell und kostengünstig gründen – doch mit wachsendem geschäftlichem Erfolg stellt sich früher oder später eine entscheidende Frage: Sollten Sie Ihre Unternehmergesellschaft in eine GmbH umwandeln?
Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Vorlage 10
4. August 2025
Business

GmbH gegründet – und jetzt? Diese Steuerfehler kosten Sie richtig Geld

Die Gründung einer GmbH ist ein bedeutender Schritt für Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland. Sie bietet rechtliche Sicherheit, schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile. Doch was bedeutet die GmbH-Gründung konkret aus steuerlicher Sicht?
Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Vorlage 11 1
28. Juli 2025
Immobilien

Ehegattenschaukel: Der Steuertrick, den clevere Ehepaare 2025 nutzen!

Die sogenannte Ehegattenschaukel ist ein effektives und zugleich weitgehend unbekanntes Steuergestaltungsmodell für Ehepaare mit vermieteten Immobilien. Sie bietet die Möglichkeit, erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen, ohne dass die Immobilie das Familienvermögen verlässt.
Nach oben scrollen
Steuerteam Newsletter

Kompakt und 1 x im Monat

Steuerliche Themen für E-Commerce, Immobilien & Business – Jetzt anmelden und informiert bleiben!