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Wachstumschancengesetz 2024: Steuerliche Neuerungen und Chancen für Unternehmer, Vermieter und Kapitalanleger

Mit der kürzlichen Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch den Bundesrat am 22. März 2024 hat Deutschland das Zeil verfolgt, den Standort Deutschland für Unternehmen attraktiver zu machen, bürokratische Hürden abzubauen und die wirtschaftliche Transformation voranzutreiben. In diesem Artikel beleuchten wir die Schlüsselaspekte dieses Gesetzes und wie Sie als Unternehmer, Vermieter oder Kapitalanleger davon profitieren können.

1. Unterstützung für Unternehmen

Das Wachstumschancengesetz bringt eine Reihe von Maßnahmen mit sich, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Last für Unternehmen zu verringern und Investitionen zu fördern:

  • Geschenkgrenze angehoben: Die Freigrenze für Geschäftsgeschenke wird von 35 Euro auf 50 Euro erhöht, was die Beziehungspflege zu Geschäftspartnern vereinfacht.

 

  • Degressive Abschreibung (Afa): Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 angeschafft werden, wird die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt. Diese ermöglicht es, Vermögenswerte schneller abzuschreiben und somit steuerliche Vorteile zu nutzen.

 

  • Förderung von E-Fahrzeugen: Die Betragsgrenze für die Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen wird von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben, was die Investition in nachhaltige Mobilität attraktiver macht.

 

  • Erhöhung der Sonderabschreibung: Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG wird von 20% auf 40% erhöht, was insbesondere im ersten Jahr der Anschaffung erhebliche steuerliche Vorteile bringt.

2. Vorteile für Vermieter

Das Gesetz enthält auch wichtige Neuerungen für Vermieter, die den Wohnungsbau fördern und steuerliche Anreize bieten:

  • Degressive Afa für Wohngebäude: Für Wohngebäude, die zu Wohnzwecken vermietet und nach dem 30. September 2023 hergestellt oder angeschafft werden, ist nun eine befristete degressive Afa möglich.

 

  • Sonderabschreibung für Vermietungsimmobilien: Eine zusätzliche Sonderabschreibung von bis zu 5% wird ermöglicht, was die Investitionen in den Mietwohnungsbau weiter fördert.

 

3. Erleichterungen für Kapitalanleger

Für Kapitalanleger bringt das Wachstumschancengesetz ebenfalls signifikante Änderungen:

  • Anhebung der Freigrenze: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte wird von 600 Euro auf 1.000 Euro erhöht, was insbesondere für kleinere Investoren von Vorteil ist.

Ursprünglich enthielt das Gesetzesvorhaben Vorschläge

wie eine Anhebung der Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro und eine Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sowie Betriebsveranstaltungen, die jedoch in der finalen Version des Wachstumschancengesetzes nicht umgesetzt wurden. Diese Änderungen hätten vor allem kleinen Betrieben und deren alltäglichen Geschäftsprozessen zu Gute kommen können, fielen aber den Kompromissen im Gesetzgebungsprozess zum Opfer.

 

Fazit

Das Wachstumschancengesetz 2024 stellt zwar einen wichtigen Schritt zur Förderung der deutschen Wirtschaft dar, doch die zahlreichen Kompromisse und gestrichenen Maßnahmen werfen Fragen hinsichtlich seiner Effektivität und Reichweite auf. Insbesondere das Fehlen der ursprünglich vorgesehenen Prämien für Klimaschutz-Investitionen und die eingeschränkten Verbesserungen für kleine Unternehmen lassen Zweifel aufkommen, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form den Herausforderungen der wirtschaftlichen Transformation Deutschlands gerecht werden kann.


Als Steuerberatungskanzlei mit Sitz in Hannover stehen wir Ihnen zur Seite, um die Chancen, die das neue Gesetz bietet, optimal zu nutzen. Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, wie Sie die neuen Regelungen für Ihren Vorteil einsetzen können.


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