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Mehr Informationen- Maurizio Purrello
- 31. August 2026
- Business
Warum ich im August 2026 schon die Steuern für 2027 plane
Ende August ist das Geschäftsjahr bereits zu einem erheblichen Teil gelaufen. Für Unternehmer ist das ein guter Zeitpunkt, nicht mehr nur auf vergangene Zahlen zu schauen, sondern die kommenden Monate aktiv zu planen.
Denn viele Steuerzahlungen und Liquiditätsengpässe kommen nicht überraschend. Sie werden lediglich zu spät erkannt.
Wer seine Zahlen rechtzeitig hochrechnet, kann früher erkennen, welche Steuerbelastung voraussichtlich entsteht, ob die bisherigen Vorauszahlungen realistisch sind und welche größeren Zahlungen in den kommenden Monaten anstehen.
Dabei geht es nicht nur um Steuern. Eine vernünftige Steuerplanung ist immer auch eine Liquiditäts- und Unternehmensplanung.
Rechnen Sie Ihr Ergebnis für 2026 hoch
Der erste Schritt ist vergleichsweise einfach: Schauen Sie sich an, welches Ergebnis Ihr Unternehmen bis Ende August erzielt hat.
Bei einem weitgehend gleichmäßig verlaufenden Geschäft kann bereits eine überschlägige Rechnung eine erste Orientierung geben.
Das bisherige Ergebnis wird auf zwölf Monate hochgerechnet. Dabei handelt es sich ausdrücklich noch nicht um eine exakte Jahresplanung. Für eine erste Einschätzung kann diese Rechnung aber sehr hilfreich sein.
Bei saisonalen Geschäftsmodellen reicht eine lineare Hochrechnung natürlich nicht aus. Wenn beispielsweise ein erheblicher Teil des Jahresumsatzes regelmäßig im Weihnachtsgeschäft erzielt wird, müssen solche Besonderheiten berücksichtigt werden.
Entscheidend ist zunächst eine andere Frage:
Wo wird Ihr Unternehmen voraussichtlich zum 31. Dezember 2026 stehen?
Erst wenn Sie darauf eine einigermaßen belastbare Antwort haben, können Sie sinnvoll über Steuern und Liquidität sprechen.
Prüfen Sie Ihre Steuervorauszahlungen
Aus der erwarteten Gewinnentwicklung ergibt sich der nächste Schritt.
Vergleichen Sie die voraussichtliche Steuerbelastung mit den Vorauszahlungen, die bereits festgesetzt und geleistet wurden.
Ist Ihr Ergebnis deutlich gestiegen, können die bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig sein. Dann sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass das Geld auf Ihrem Geschäftskonto dauerhaft zur Verfügung steht.
Ein Teil davon wird möglicherweise später für Steuern benötigt.
Umgekehrt kann sich bei einem schwächeren Jahr herausstellen, dass die bisherigen Vorauszahlungen deutlich über der voraussichtlichen tatsächlichen Belastung liegen.
Unter entsprechenden Voraussetzungen können Vorauszahlungen angepasst werden. Dadurch kann Liquidität im Unternehmen verbleiben, anstatt zunächst an das Finanzamt gezahlt und später wieder erstattet zu werden.
Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden grundsätzlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Welche Anpassung im konkreten Fall sinnvoll und möglich ist, hängt allerdings von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Denken Sie nicht nur an den laufenden Gewinn
Eine einfache Hochrechnung allein reicht nicht.
Überlegen Sie, welche größeren Sondereffekte bis zum Jahresende noch zu erwarten sind.
Das können beispielsweise sein:
- Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter
- größere Marketingprojekte
- außergewöhnliche Warenbestellungen
- Anschaffung neuer Maschinen
- Fahrzeuge
- größere Reparaturen
- einmalige Projekte oder Sonderumsätze
Solche Faktoren beeinflussen nicht nur das Jahresergebnis.
Sie beeinflussen vor allem die Liquidität.
Eine geplante Ausgabe von EUR 100.000 ist für die Liquiditätsplanung zunächst unabhängig davon relevant, wie und in welchem Zeitraum sich diese Ausgabe steuerlich auf den Gewinn auswirkt.
Genau deshalb sollten Gewinnplanung und Liquiditätsplanung getrennt betrachtet und anschließend zusammengeführt werden.
Vergessen Sie alte Steuernachzahlungen nicht
Ein typisches Problem in Unternehmen ist nicht unbedingt eine zu hohe Steuerbelastung.
Es ist die zeitliche Ballung verschiedener Zahlungen.
Möglicherweise läuft das operative Geschäft gut. Gleichzeitig wird jedoch beispielsweise eine Steuernachzahlung für ein Vorjahr, laufende Vorauszahlungen, eine größere Warenbestellung und eine Investition fällig.
Jede einzelne Zahlung war vorhersehbar.
Zusammen können sie trotzdem die Liquidität erheblich belasten.
Deshalb sollten bekannte oder erwartete Nachzahlungen frühzeitig in Ihre Planung aufgenommen werden.
Die entscheidende Frage lautet nicht nur:
Wie profitabel ist mein Unternehmen?
Sondern auch:
Wann fließt welches Geld tatsächlich von meinem Konto ab?
Beginnen Sie bereits mit der Planung für 2027
Eine Planung Ende August sollte nicht am 31. Dezember enden.
Schauen Sie bereits auf das kommende Jahr.
Welche Aufträge für 2027 sind schon vereinbart?
Ist Ihr Auftragsbestand höher oder niedriger als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres?
Stehen größere Investitionen an?
Werden neue Mitarbeiter benötigt?
Müssen Maschinen ersetzt werden?
Wird ein neues Fahrzeug angeschafft?
Gerade bei größeren Investitionen ist der Zeitpunkt wichtig.
Nicht jede Investition sollte allein aus steuerlichen Gründen vorgenommen werden. Wenn eine Anschaffung betrieblich ohnehin sinnvoll und geplant ist, kann der Zeitpunkt aber steuerliche Auswirkungen haben.
Investitionsabzugsbetrag frühzeitig prüfen
Ein Instrument, das bei geplanten betrieblichen Investitionen relevant sein kann, ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können für die künftige Anschaffung oder Herstellung bestimmter abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd berücksichtigt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist derzeit unter anderem eine Gewinngrenze von EUR 200.000.
Ob ein Investitionsabzugsbetrag im konkreten Fall sinnvoll eingesetzt werden kann, muss individuell geprüft werden.
Wichtig ist vor allem der zeitliche Gedanke:
Wenn Sie bereits 2026 wissen, welche Investitionen in den nächsten Jahren geplant sind, können mögliche steuerliche Gestaltungen rechtzeitig geprüft werden.
Wenn Sie darüber erst sprechen, nachdem alle Entscheidungen bereits getroffen wurden, bestehen häufig deutlich weniger Möglichkeiten.
Elektrofahrzeuge können bei geplanten Investitionen interessant sein
Auch bei Fahrzeuganschaffungen kann der Zeitpunkt eine Rolle spielen.
Für bestimmte betriebliche Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, sieht § 7 Abs. 2a EStG eine besondere Abschreibung vor. Danach können im Jahr der Anschaffung 75 % der Anschaffungskosten als AfA berücksichtigt werden. In den Folgejahren gelten abgestufte Prozentsätze.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Unternehmen allein wegen eines Steuervorteils ein Fahrzeug kaufen sollte.
Die unternehmerische Reihenfolge sollte immer sein:
Brauchen wir die Investition?
Erst danach sollte geprüft werden, wie sie steuerlich sinnvoll umgesetzt werden kann.
Auch zum Jahresende gibt es noch relevante Stellschrauben
Je näher das Jahresende rückt, desto wichtiger wird außerdem die Qualität der Buchhaltung und der Abschlussvorbereitung.
Dazu gehört beispielsweise, bekannte Verpflichtungen und mögliche Rückstellungen zu prüfen sowie Warenbestände korrekt aufzunehmen und zu bewerten.
Hier sollte es nicht darum gehen, kurzfristig künstlich Kosten zu erzeugen.
Ziel ist vielmehr, dass das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens korrekt ermittelt wird und vorhandene steuerliche Möglichkeiten rechtzeitig geprüft werden.
Gute Steuerplanung beginnt vor dem Steuerbescheid
Viele Unternehmer beschäftigen sich intensiv mit Steuern, wenn ein Steuerbescheid vorliegt oder eine hohe Zahlung fällig wird.
Dann geht es allerdings häufig nur noch um die Finanzierung der Steuer.
Die eigentliche Planung muss deutlich früher beginnen.
Ende August kennen Sie einen großen Teil des laufenden Geschäftsjahres bereits. Gleichzeitig verbleiben noch mehrere Monate, in denen unternehmerische Entscheidungen getroffen werden können.
Genau diese Kombination macht den Zeitpunkt interessant.
Fazit: Steuern und Liquidität gemeinsam planen
Eine gute Steuerplanung muss nicht mit einem komplizierten Modell beginnen.
Starten Sie mit einigen grundlegenden Fragen:
- Wie hoch wird mein Ergebnis 2026 voraussichtlich?
- Welche außergewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben kommen noch?
- Passen die festgesetzten Vorauszahlungen dazu?
- Welche Nachzahlungen sind bereits absehbar?
- Welche größeren Zahlungen belasten meine Liquidität?
- Wie entwickelt sich meine Auftragslage 2027?
- Welche Investitionen plane ich für 2027 oder später?
Wenn Sie diese Fragen rechtzeitig beantworten, gewinnen Sie etwas, das für Unternehmer wichtiger ist als eine kurzfristige Steueridee:
Planbarkeit.
Sie wissen früher, wie viel Liquidität tatsächlich frei verfügbar ist, welche Zahlungen auf Sie zukommen und bei welchen Entscheidungen noch Gestaltungsspielraum besteht.