- Maurizio Purrello
- 10. August 2023
- Business
Verspätungszuschlag und Verzinsung bei der Steuererklärung: So sparen Sie Geld und Nerven
Sie haben noch keine Steuererklärung 2021 abgegeben und möchten Verspätungszuschläge und Verzinsung vermeiden? Dann sollten Sie jetzt genau aufpassen. In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, worauf Sie achten müssen, um bei Ihrer Steuererklärung unnötige Kosten zu verhindern.
Die Frist für die Steuererklärung 2021 endet am 31. August 2023. Lassen Sie uns in den nächsten Minuten näher darauf eingehen.
Was ist ein Verspätungszuschlag und warum gibt es ihn?
Der Verspätungszuschlag ist eine Strafe, die vom Gesetzgeber eingeführt wurde, um Steuerpflichtige dazu zu bringen, ihre Steuererklärung fristgerecht abzugeben und ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen. Es handelt sich dabei um eine kleine Geldstrafe, die pro angefangenem Monat der Verspätung erhoben wird. Der Betrag beläuft sich auf 0,25% der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge. Mindestens jedoch 25 Euro. So entsteht für z. B. für die Einkommensteuererklärung 2021 ein Verspätungszuschlag, wenn diese im September 2023 oder später abgegeben wird.
Diese Strafe kann sich bei größeren Steuerbeträgen durchaus zu einem ärgerlichen Geldbetrag summieren.
Wie vermeiden Sie den Verspätungszuschlag?
Die einfachste Möglichkeit, den Verspätungszuschlag zu vermeiden, ist die rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung. Die Frist endet für das Jahr 2021 am 31. August 2023. Also sollten Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen.
Wenn Sie eine Nachzahlung leisten müssen, können Sie diese auch schon vorzeitig an das Finanzamt überweisen, um den Zinslauf zu unterbrechen und den Verspätungszuschlag zu senken. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Zahlung deutlich beschriften, damit das Finanzamt die Zahlung richtig zuordnen kann. Geben Sie unbedingt Ihren Namen, die Steuernummer, das Jahr und die Steuerart (z.B. Einkommensteuer) an.
Die Verzinsung der Steuerzahlung
Neben dem Verspätungszuschlag ist auch die Verzinsung der Steuerzahlung ein Möglichkeit des Gesetzgebers, die Sie im Auge behalten sollten. Früher betrug der Zinssatz 0,5% pro Monat, was 6% pro Jahr entsprach. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser Zinssatz ab 2019 gesetzlich angepasst und beträgt 0,15% pro Monat bzw. 1,8% pro Jahr.
Fazit
Um Verspätungszuschläge und hohe Verzinsungskosten zu vermeiden, ist es entscheidend, Ihre Steuererklärung rechtzeitig und vollständig abzugeben. Sollten Sie eine Nachzahlung leisten müssen, überweisen Sie diese frühzeitig an das Finanzamt und beschriften Sie die Zahlung eindeutig. Dadurch können Sie unnötige Ausgaben verhindern und Geld sowie Nerven sparen.