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Wohnrecht und Schenkungsteuer: Was Sie wissen sollten, bevor Sie ein Wohnrecht verschenken

In diesem Blogbeitrag möchten wir Sie ausführlich über das Thema Wohnrecht und die damit verbundene Schenkungsteuer informieren. Wenn Sie darüber nachdenken, jemandem ein Wohnrecht zu gewähren, sollten Sie besonders aufpassen, denn dies kann schnell zu steuerlichen Konsequenzen führen.

Was ist ein Wohnrecht?

Ein Wohnrecht ist ein Recht, das es einer Person ermöglicht, in einer Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer dieser Immobilie zu sein. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und gehört dann dem Begünstigten. Es kann verschiedene Gründe dafür geben, ein Wohnrecht zu gewähren, wie die Absicherung eines Partners oder eines Verwandten, um sicherzustellen, dass er oder sie in der Immobilie wohnen kann.

Wann wird ein Wohnrecht oft gewährt?

Ein Wohnrecht wird häufig dann gewährt, wenn eine Person sicherstellen möchte, dass ein Lebenspartner oder ein enger Verwandter in der Immobilie wohnen kann, selbst wenn diese Person nicht der Eigentümer ist. Dies kann besonders wichtig sein, wenn es komplexe familiäre Verhältnisse gibt, wie zum Beispiel Kinder aus früheren Beziehungen oder keine Ehe geschlossen wurde.

Wie wird ein Wohnrecht eingetragen und warum löst es Schenkungsteuer aus?

Die Eintragung eines Wohnrechts ist in der Regel unkompliziert und erfordert die Unterstützung eines Notars. Der Notar trägt das Wohnrecht ins Grundbuch ein, um sicherzustellen, dass der Begünstigte lebenslang in der Immobilie wohnen kann. Allerdings muss der Notar diesen Vertrag auch dem Finanzamt melden, da es sich um eine Schenkung handelt.

Warum ist das ein Problem?

Nun, weil die Schenkungsteuer ins Spiel kommt. Die Schenkungsteuer wird fällig, weil Sie jemand anderem ein Recht geschenkt haben, nämlich das Wohnrecht. Dies gilt insbesondere, wenn keine Gegenleistung erbracht wird. Der Notar weist normalerweise darauf hin, dass durch ihn keine steuerliche Beratung erfolgt ist und das Finanzamt informiert werden muss. Die dann entstehende Folge ist schnell eine böse Überraschung.

Wie wird die Schenkungsteuer berechnet?

Die Schenkungsteuer basiert auf dem Kapitalwert des Wohnrechts, der wiederum von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehört das Alter des Begünstigten zum Zeitpunkt der Schenkung, das Geschlecht (da die Lebenserwartung unterschiedlich ist), die erwartete Lebensdauer und die Höhe der ersparten Miete. Je jünger der Begünstigte und je höher die ersparte Miete, desto höher ist der Kapitalwert und damit die Schenkungsteuer.

Freibeträge und Steuersätze

Die Schenkungsteuer unterliegt Freibeträgen, die von der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem abhängen. Zum Beispiel beträgt der Freibetrag für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner EUR 500.000, während er für fremde Dritte nur EUR 20.000 beträgt. Wichtig: Sofern keine familiäre Beziehung oder Ehe vorliegt, gelten die Beteiligten als „fremde Dritte“. Das gilt also auch für langjährige Partnerschaftenn. Die Steuersätze beginnen bei 7% und steigen mit höheren Werten.

Eine mögliche Alternative

Eine mögliche Alternative, um die Schenkungsteuer zu reduzieren, ist die Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung. Je älter der Begünstigte ist, desto kürzer ist seine statistische Lebenserwartung, was zu einem niedrigeren Kapitalwert und folglich zu einer geringeren Schenkungsteuer führt. Es kann sinnvoll sein, das Wohnrecht als Vermächtnis im Testament zu hinterlassen, um die steuerliche Belastung zu minimieren.

 

Fazit

Die Eintragung eines Wohnrechts kann eine sinnvolle Entscheidung sein, um sicherzustellen, dass ein geliebter Mensch in einer Immobilie wohnen kann. Allerdings sollten Sie immer bedenken, dass dies steuerliche Konsequenzen haben kann, insbesondere wenn es sich um „Fremde“ handelt und hohe Kapitalwerte involviert sind. Lassen Sie sich daher unbedingt vorher von einem Steuerberater beraten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wir hoffen, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen, das komplexe Thema Wohnrecht und Schenkungsteuer besser zu verstehen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern bei uns.

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