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Vorsteuer zurückholen: Die 3 größten Fehler und wie Sie sie vermeiden können
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Vorsteuer zurückholen: Die 3 größten Fehler und wie Sie sie vermeiden können

Sie haben sicherlich schon von der Vorsteuer gehört und wissen, dass das Finanzamt sie Ihnen zurückzahlen kann. Doch wie funktioniert das eigentlich genau, und welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? In diesem Blogbeitrag nehmen wir uns gemeinsam die Welt der Vorsteuer vor, beleuchten ihre Bedeutung und decken die drei größten Fehler auf, die oft zu einem Verlust des Vorsteuerabzugs führen.

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist einfach ausgedrückt die Umsatzsteuer, die Ihnen Ihr Geschäftspartner in Rechnung stellt. Zum Beispiel, wenn Sie einen Handwerker beauftragen und eine Rechnung über EUR 1000 netto erhalten, kommen noch EUR 190 Umsatzsteuer hinzu. Diese EUR 190 sind die Vorsteuer, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Um die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten, müssen Sie selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen. Das bedeutet, Sie müssen Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen erheben und abführen. Bestimmte Tätigkeiten, wie Vermietung oder der Vertrieb von Versicherungen, gewähren jedoch keinen Vorsteuerabzug. Gleiches gilt, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Die ordnungsgemäße Rechnung

Ein essentieller Schritt für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung. Hierbei gilt es, auf simple, aber entscheidende Details zu achten. Die Rechnungsadresse muss exakt mit Ihrer Firmenadresse übereinstimmen, und wenn Sie eine GmbH besitzen, muss die Rechnung auf die GmbH ausgestellt sein. Des Weiteren müssen die erbrachten Leistungen klar benannt und die Umsatzsteuer separat ausgewiesen sein.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Kleinbetragsregelung. Hier gelten Ausnahmen bezüglich der genannten Anforderungen.

Vorsteuerbelege: Mehr als nur haben

Nicht nur das Haben der Vorsteuerbelege ist wichtig, sondern auch das ordnungsgemäße Einreichen und Aufbewahren für mindestens zehn Jahre. Während einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt müssen diese Belege vorgelegt werden, um den Vorsteuerabzug zu verifizieren. Die sorgfältige Buchführung und die vollständige Einreichung der Belege sind daher entscheidend, insbesondere bei größeren Ausgaben wie Möbeln oder Maschinen.

Fazit: Clever den Vorsteuerabzug sichern

Wenn Sie die genannten Punkte beachten, sichern Sie sich nicht nur die Vorsteuererstattung vom Finanzamt, sondern können auch Ihre Kalkulation sauber durchführen. Achten Sie darauf, keine Fehler bei den Rechnungen zu machen, halten Sie Ihre Belege vollständig und ordentlich und reichen Sie sie zeitnah in der Buchhaltung ein. So gehen Sie den smarten Weg und vermeiden den ärgerlichen Verlust von Geld.

 

Merken Sie sich: Unternehmertum bedeutet, im Netto zu denken, da die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wird und die Umsatzsteuer dorthin fließt. Vermeiden Sie die genannten Fehler, halten Sie sich an die Richtlinien und sichern Sie sich den Vorsteuerabzug – Ihr Geld wird es Ihnen danken!

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