Vorsteuer zurückholen: Die 3 größten Fehler und wie Sie sie vermeiden können
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Vorsteuer zurückholen: Die 3 größten Fehler und wie Sie sie vermeiden können

Sie haben sicherlich schon von der Vorsteuer gehört und wissen, dass das Finanzamt sie Ihnen zurückzahlen kann. Doch wie funktioniert das eigentlich genau, und welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? In diesem Blogbeitrag nehmen wir uns gemeinsam die Welt der Vorsteuer vor, beleuchten ihre Bedeutung und decken die drei größten Fehler auf, die oft zu einem Verlust des Vorsteuerabzugs führen.

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist einfach ausgedrückt die Umsatzsteuer, die Ihnen Ihr Geschäftspartner in Rechnung stellt. Zum Beispiel, wenn Sie einen Handwerker beauftragen und eine Rechnung über EUR 1000 netto erhalten, kommen noch EUR 190 Umsatzsteuer hinzu. Diese EUR 190 sind die Vorsteuer, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Um die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten, müssen Sie selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen. Das bedeutet, Sie müssen Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen erheben und abführen. Bestimmte Tätigkeiten, wie Vermietung oder der Vertrieb von Versicherungen, gewähren jedoch keinen Vorsteuerabzug. Gleiches gilt, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Die ordnungsgemäße Rechnung

Ein essentieller Schritt für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung. Hierbei gilt es, auf simple, aber entscheidende Details zu achten. Die Rechnungsadresse muss exakt mit Ihrer Firmenadresse übereinstimmen, und wenn Sie eine GmbH besitzen, muss die Rechnung auf die GmbH ausgestellt sein. Des Weiteren müssen die erbrachten Leistungen klar benannt und die Umsatzsteuer separat ausgewiesen sein.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Kleinbetragsregelung. Hier gelten Ausnahmen bezüglich der genannten Anforderungen.

Vorsteuerbelege: Mehr als nur haben

Nicht nur das Haben der Vorsteuerbelege ist wichtig, sondern auch das ordnungsgemäße Einreichen und Aufbewahren für mindestens zehn Jahre. Während einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt müssen diese Belege vorgelegt werden, um den Vorsteuerabzug zu verifizieren. Die sorgfältige Buchführung und die vollständige Einreichung der Belege sind daher entscheidend, insbesondere bei größeren Ausgaben wie Möbeln oder Maschinen.

Fazit: Clever den Vorsteuerabzug sichern

Wenn Sie die genannten Punkte beachten, sichern Sie sich nicht nur die Vorsteuererstattung vom Finanzamt, sondern können auch Ihre Kalkulation sauber durchführen. Achten Sie darauf, keine Fehler bei den Rechnungen zu machen, halten Sie Ihre Belege vollständig und ordentlich und reichen Sie sie zeitnah in der Buchhaltung ein. So gehen Sie den smarten Weg und vermeiden den ärgerlichen Verlust von Geld.

 

Merken Sie sich: Unternehmertum bedeutet, im Netto zu denken, da die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wird und die Umsatzsteuer dorthin fließt. Vermeiden Sie die genannten Fehler, halten Sie sich an die Richtlinien und sichern Sie sich den Vorsteuerabzug – Ihr Geld wird es Ihnen danken!

Das könnte Ihnen auch gefallen...

Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Vorlage 3 1
7. Juli 2025
DATEV

Anschaffungsnahe Herstellungskosten (15%-Regel): So vermeiden Sie teure Steuerfallen als Vermieter

Jahr für Jahr verschenken viele Vermieter bares Geld, weil sie eine zentrale steuerliche Regelung nicht beachten: die sogenannte 15%-Regel. Wenn Sie eine vermietete Immobilie kaufen und planen, diese zu modernisieren, sollten Sie diese Regel unbedingt kennen.
Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Vorlage 8
30. Juni 2025
Business

Steuersensation 2025: Mit dem Investitionsbooster bis zu 30.000 € sparen!

Die Bundesregierung bringt Bewegung in die Wirtschaft: Ab dem 1. Juli 2025 soll ein umfangreiches Maßnahmenpaket in Kraft treten, das Unternehmen gezielt bei Investitionen unterstützt. Im Zentrum steht der sogenannte Investitionsbooster, ein zentraler Bestandteil des geplanten Wirtschaftswachstums-Gesetzes.
Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Vorlage 7
23. Juni 2025
DATEV

Buchhaltung im E-Commerce: So entgehen Sie dem Steuerchaos!

Zettelwirtschaft, unvollständige Belege, fehlerhafte Lagerwerte und Shop-Schnittstellen, die keine Buchungen liefern – das ist für viele Onlinehändler leider Realität. Dabei ist eine saubere Buchhaltung kein Hexenwerk – wenn man weiß, worauf es ankommt.
Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von OSS Verfahren 2
16. Juni 2025
Immobilien

Ehegattenschaukel: So sparen Sie 100.000 € Steuern!

Beim Verkauf von Immobilien kann der Fiskus schnell zur größten „Kostenstelle“ werden. Doch was wäre, wenn Sie beim Immobilienverkauf innerhalb der Familie enorme Steuerbeträge sparen könnten – ganz legal?
Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von Kopie von OSS Verfahren 1
9. Juni 2025
DATEV

E-Commerce Buchhaltung: 4 fatale Fehler, die Ihnen Umsatz & Marge kosten! So vermeiden Sie sie

Die Welt des Online-Handels boomt – doch mit steigenden Umsätzen steigen auch die Herausforderungen in der Buchhaltung. E-Commerce Buchhaltung ist deutlich komplexer als die Buchhaltung klassischer Geschäftsmodelle. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Steuernachzahlungen, sondern unter Umständen die komplette Marge.
Kopie von Kopie von Top 3 1 1
2. Juni 2025
DATEV

Achtung 15 %-Regel! Diese Renovierungen kosten Sie Steuervorteile

Zu viel renoviert – und plötzlich können Sie nichts mehr von der Steuer absetzen? Genau das kann passieren, wenn Sie als Immobilienkäufer*in in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb zu viel in Ihre neue Wohnung oder Ihr Haus investieren. Der Grund dafür: die sogenannte 15 %-Regel.
Nach oben scrollen
Steuerteam Newsletter

Kompakt und 1 x im Monat

Steuerliche Themen für E-Commerce, Immobilien & Business – Jetzt anmelden und informiert bleiben!